Wo beginnt Vandalismus, wann ersetzt die Teilkasko keinen Schaden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Ein Schaden durch ein umgefallenes Motorrad wird ersetzt" Hi...., dieser pauschal ausgesprochene Satz wird hinsichtlich einer Teilkasko- versicherung durch nichts gestüzt. Wie? Was?
Neeee....., einfach umfallen gilt nicht. Auch nicht bei einer Stehlampe. Versicherungen ersetzen generell nur Schäden, die durch ein versichertes Risiko entstehen. Die Teikaskoversicherung ist ein kompliziertes Ding. Der Begriff <Kasko> entstammt der maritimen Welt der Schiffe und bezeichnet den Schiffsrumpf. Dieser Begriff ging schon früh in die Sprache der Versicherer ein, die zwischen Schäden am Schiff selber, also dem Kaksoschaden und dem Schaden an der Fracht (Cargoschaden) unterschieden. Versichert werden in der Kaskoversicherung nur bestimmt Risiken. Die Teilkaskoversicherung biete nur einen Teil dieser Risiken zum Kauf (Abschluss) an. Hier sind vornehmlich Brand-, Diebstahl-, Wasser-, Sturm-, Glas-, und Wildschäden versichert. Ein Umfallrisiko ist nicht dabei. Aber: Mitversichert sind alle Folgeschäden, die durch Einwirkung dieser genannten Risiken entstehen. Wirkt also ein Brand oder ein anderes o.g. Risiko auf unser Mopped so ein, dass es umkippt, dann ist der daraus entstandene Schaden auch mitversichert. Aber unser Mopped kippt doch erst um, wenn es abgefackelt ist. Nun...., da soll uns das Umkippen dann auch nicht mehr interessieren. Allein der Brandschaden ist hier Ursache für die Zerstörung. Der Umkipper als Folgeschaden interessiert nur noch periphär. Die Frage zum Vandalismusschaden ist berechtigt. Wird ein Mopped umgeschmissen und mit Farbe bepinselt, ist´s ein Vandalismusschaden, der nicht nicht versichert ist. Wird´s Mopped erst geklaut und dann umgeschmissen und bunt bepinselt, dann ist´s ein (versicherter) Kfz-Diebstahl-Schaden, bei dem der Vandalismusschaden, also das anschließende Umwerfen und Anpinseln, zum mitversicherten Folgeschaden wird. Reine Vandalismusschäden bleiben vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Beim reinen Brandschaden ist es weitgehend unerheblich, wie der Brand entstanden ist. Brandstiftung ist generell mitversichert. Nicht aber die eigene oder grob farlässige (mit dem Feuerzeug nach Benzin im Tank suchen etc.). Das gilt ebenso für Glasschäden. Das sollte soweit reichen. Im Unterschied dazu interessiert ein reiner Vandalismusschaden bei der Vollkaskoversicherung überhaupt nicht. Da ist fast jeder Schaden mitversichert. Ausnahmen gibt es bei Reifen (Schäden durch Reifenstecher). Deswegen heißt die Vollkaskoversicherung ja auch VOLL-Kaskoversicherung. Kommen wir noch kurz zu den Inneren Unruhen. Die werden behandelt wie kriegeriche Unruhen. Also nix ist möglich. Außer eine Eigenverpflichtung der Versicherer, die in solchen Zeiten von Fall zu Fall ganz großzügig auf ihr Ablehungsrecht verzichtet haben. (Siehe 1. Mai-Demos in Berlin, oder Hafenstraße in HH mit extremen Ausschreitungen etc.) Innere Unruhen sind per Definition erst Innere Unruhen, wenn sie vom Parlament (von Staats wegen) als solche proklamiert werden. Also..., sozusagen erst dann, wenn sie als Vorstufe zum Krieg als Innere Unruhen ausgerufen wurden. Peace Now..... Wenn das nicht so ist, kann allenfalls von Vandalismusschäden ausgegangen werden. Die Brand- und Glasschäden sind dann aber immer mitversichert. (Anders bei Inneren Unruhen) Ähh....., nur noch kurz: "ab wann ist eine Versicherung aus dem Schneider?" Das habe ich ja gerade versucht, zu erklären. Dies Frage stellt sich denen nicht, die bei Abschluss oder auch danach, mal ihre Versicherungsbedingungen lesen. Da steht alles schön drin. Nur von >Schneider< steht da nichts. Das ist eine rein umgangsprachliche Formel, die sehr wohl ihre Berechtigung hat. Gerade bei Versicherungen. Versicherungs-Bedingungen erstellen Regeln, die es zu beachten gilt. Stelle dir mal vor, es würde alles bezahlt werden? Keiner mehr könnte sich eine Versicherung leisten. Schalom..... Gruß Ebbi

Boh ej, vielen Dank für die umfangreiche Antwort.

0