Wie ist das mit dem Rückgaberecht (Fernabsatzgesetz) bei Endschalldäpfern?
Mir ist heute aufgefallen, dass mein Steinalter Leo Vinci sbk evo 1 auf meiner Fireblade sc44 gar keine ENummer hat, die Werkstatt hat den TÜV bei Kauf gemacht, und dass irgendwie durchbekommen, angehalten wurd ich schon oft, aber der db-eater ist fest integriert, und das Teil bietet etwa das Klangerlebnis eines Staubsaugers, deshalb hatte ich da wohl noch nie Probleme. Kann man bei z.B. Louis.de einen Ersatz-ESD bestellen, und den dann nur ausprobieren, und dann zurückschicken? Oder halt nur damit zum TÜV? Hat jemand von euch das schonmal gemacht? Grüße an alle und Danke im Voraus
1 Antwort
Davon abgesehen, dass das zitierte Gesetz schon zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert wurde und somit mindestens schon so lange tot ist wie dein "Leo da Vinci" alt, erkläre mir bitte vergleichbare Logik: Du kaufst bei "schlüpfer.de" einen Satz Unterhosen, trägst sie und schickst sie dann wieder zurück. Würdest du als Verkäufer das lustig finden? Wohl kaum. Gleiches hast du mit dem ESD via Louis.de vor! Aber sonst ist bei dir noch alles geschmeidig?
Danke für diese nette Antwort... Ok also wenn der ESD aus irgendeinem Grund nicht passen sollte etc, ist das vermutlich etwas anderes....Mhm dann mus ich mir irgendwas anderes einfallen lassen..oder ich geh einfach wieder in die Werkstatt bei der ich die Karre gekauft hab Greetz