Wer hat Erfahrung mit der Benzinklausel im Falle eines Motorradumfallers beim Händler

2 Antworten

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Mach erst mal einen Schritt nach dem anderen. Zuerst Deine Haftpflichtversicherung einschalten und abwarten was die sagt. Stimmt diese zu, ist der Fall für dich erledigt. Wenn nicht, dann Rechtsschutz einschalten.

Papirossi 
Fragesteller
 13.03.2011, 14:02

Erster Schritt erfolgte gestern telefonisch mit meinem Haftpflichtversicherungsvertreter. Der war sich über meine Schuld nicht ganz im klaren. Wir werden morgen wieder telefonieren. Meine Sorge ist, dass meine Haftpflichtversicherung den Schaden wegen der Benzinklausel nicht übernehmen will und der Händler für den Vorführer nur eine Teilkasko mit 2000.- € Selbstbeteiligung hat. Der Fall war allerdings wirklich so seltsam, dass ich mich schon frage, ob man mir das in die Schuhe schieben kann, auch wenn es technisch möglich ist.

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deralte  13.03.2011, 14:31
@Papirossi

Ich möchte Dir noch abschließend einen Fall an die Hand geben, der zum Thema "Benzinklausel, ja oder nein" passt. Diese Schilderung kommt nicht aus der Rubrik "ich habe mal gehört" sondern ich war der Verursacher: Ich war als Beifahrer mit einem Frund in seinem Auto unterwegs. Auf der Tour hielt er an, um Post zu erledigen. Ich blieb im Auto (Hochsommer). Mir wurde zu warm und kurbelte das Schiebedach auf. Von meinem Auto war ich es gewohnt, dass das Dach mind. 5 cm sich aufstellen lässt. Bei seinem Dach war anscheinend nach ca. 2 cm Schluss. Das konnte ich nicht akzeptieren und drehte kräftig an der Kurbel. Ergebnis: Das Dach stellte sich nicht weiter auf und ließ sich auch nicht mehr schließen. Die Reparatur hat etwa 600 DM gekostet. Ich habe es so (!!!) auch meiner Versicherung gemeldet. Die hat, ohne irgendwelche Fragen zu stellen, anstandslos die Reparsturkosten übernommen. Der Versicherer war damals die Allianz. Und wenn man diesen Fall auf Deinen überträgt, kann doch die Benzinklausel nicht zum Tragen kommen. Du hast Dein Hintern auf das Moped gesetzt, ich sass im Auto. Also Gleichstand. Ich habe aber tatsächlich das Auto benutzt. Du aber nicht das Moped.

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Wenn Du hier etwas wissen möchtest, solltest Du auch "die Hose runter lassen"!In Deiner "ersten" Frage hast Du deine Haftpflichtversicherung erwähnt. Hast Du die Versicherung angesprochen/angeschrieben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wurde abgelehnt oder besteht Deckung? Im letzteren Fall hat sich die Sache dann für Dich erledigt. Dein Versicherer wird sich dann mit dem Händler auseinander setzen. Wenn eine Ablehnung erfolgte,dann teile die Begründung mit. Wenn diese Punkte bekannt sind, sehen wir weiter. Und dann, NUR dann kann ich Dir helfen!Ein Gruß vom "Alten"

Papirossi 
Fragesteller
 13.03.2011, 13:54

Bis jetzt habe ich mit dem Haftpflichtversicherungsvertreter nur per Handy telefonieren können. Er war sich nach meiner Schilderung auch nicht ganz sicher, ob ich der Schuldige für den Umfaller bin.Andererseits möchte ich nicht, dass meine Haftpflichtversicherung sich auf die Benzinklausel stützt, denn gefahren bin ich mit dem Bike nicht.Deswegen ist es meines Erachtens wichtig, wie der Vertreter den Vorfall schildert. Der Händler hat übrigens für die gefallene Vorführmaschine nur eine Versicherung mit 2000.- € Selbstbeteiligung.

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