Wenn das Motorrad (begrenzt) schneller läuft als eingetragen, ist das erlaubt?
Ist keine Spaßfrage. Gestern hatte man mich danach gefragt. Gebe zu, die Frage konnte ich nicht sachlich richtig beantworten. Die Diskussion brachte auch kein Ergebnis. Beispiel: Ich kaufe mir ein Motorrad, das nur mit 80 km/h eingetragen ist. Mein Führerschein gilt auch nur für diese Geschwindigkeit. Das Motorrad fährt aber ab Werk „echte“ 90 km/h, ohne dass irgendetwas verändert wurde. Ich habe mal gehört, dass es trotzdem zur Anzeige kommt, da das Motorrad zwar zugelassen ist, aber der Führerschein das nicht zulässt. Nächstes Beispiel: Ich fahre mit so einem „Motorrad“ ein längeres Gefälle. Das Motorrad fährt dadurch über 90 km/h. Muss man dann bei 80 km/h abbremsen? Weiß jemand konkret was da nun stimmt, oder hat sogar jemand eine Erfahrung damit gemacht? Gruß Bonny
1 Antwort
also Bonny,
das ist wie bei den Mofas.
Eine gewisse Toleranz ist da immer drin, vor allem, wenn es sich um Geschwindigkeitsansagen nach dem Tacho handelt.
Sofern das Gefährt neu gekauft wurde und der Fahrer tatsächlich schneller gemessen wurde, kann er ja nichts dafür. Für die Haftung müsste demnach ein Kfz-Gutachten erstattet werden, welches zuerst der Fahrzeughalter übernehmen müsste. Sollte das Gutachten keinen Fremdeingriff beweisen, wäre der Hersteller dafür haftbar und müsste natürlich auch die Geschwindigkeitsmessung regeln.