Wann fährt man in einem Pulk?

2 Antworten

Also rechtlich halte ich mich da raus, das müssen Anwälte klären. Vermutungen unsererseits helfen dir rechtlich gar nichts. Ein "Aber die haben gesagt/geschrieben...." ist kein rechtlich gültiges/haltbares Argument.

Genau um so einem Fall vorzubeugen, gibt es sogenannte Gruppenfahrregeln, die alle Teilnehmer kennen sollten. Innerhalb einer Gruppe bleibt man grundsätzlich an seiner Position, es wird innerhalb einer Gruppe nicht überholt und in so einem Fall, in dem die Gruppe getrennt wird und einige auf andere warten, nimmt man selbstverständlich wieder die ursprüngliche Position ein.

Der Motorradfahrer wird die Gruppenregeln wohl (zumindest teilweise) gekannt haben und wollte somit wieder seine Position einnehmen.

Wiederum verständigen sich routinierte Fahrer aber auch per Blick, man sieht den anderen an und vergewissert sich dadurch, dass der andere einen auch fahren lässt, achtet darauf, ob er sein Tempo verringert und einem durch einen Blick oder eine Kopfbewegung andeutet "Fahr". Findet kein Blickkontakt statt, verringert der andere nicht sein Tempo, sollte man wachsam/bremsbereit sein und ggf. damit rechnen, dass er einen nicht wieder vor lässt.

Ist dumm gelaufen. Solche oder ähnliche Unfälle passieren leider "gern" bei Gruppenausfahrten, wenn entsprechende Routine fehlt und da reicht schon fehlende Routine bei einem einzigen Teilnehmer. In dem Fall... waren es wohl leider zwei mit fehlender Routine.

Wie auch immer es ausgeht, reich würdest/wirst du wegen einem Kreuzbandriss in Deutschland nicht (werden).

Gute Besserung wünsche ich Dir!

Danke. :) 

Was mich nur wundert, dass meine Freundin (die bei mir mitgefahrahren ist), von seiner Versicherung schon Schmerzensgeld bekommen hat, was ja eigentlich heißt, dass sie so zusagen eingesehen haben, dass ich nicht schuld bei dem Unfall hatte...

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@lisaa

Bitte :-)

Hm... könnte man mutmaßen, aber... da ich über keinerlei juristische Ausbildung verfüge, sich auch mein Versicherungsrechtliches Wissen in Grenzn hält, kann ich dir dazu wirklich nichts rechtsverbindliche sagen. Es wäre einfach falsch. Ich kenne deine Erzählung und mehr nicht, nur aus einer Sicht, kann man sich kein neutrales, faires Urteil bilden.

Lass dich bitte anwaltlich vertreten! Das ist der einzig richtige Rat den ich dir geben kann.

Gruß - Mankalita

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@lisaa

Deine Freundin hat Ansprüche an deine Versicherung! (Gefährdungshaftung)

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@deralte

An das habe ich auch gedacht (allerdings ohne den Fachbegriff dafür zu kennen)... da mitfahrende ja über die eigene Versicherung mit versichert sind. Da Lisaa aber geschrieben hat, dass die Freundin von "seiner" Versicherung was bekommen hätte, war ich mir nicht mehr so sicher....

Danke!

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Da könnte die Versicherung schon recht haben, er (dein Unfallgegner) kann richtigerweise davon ausgegangen sein, dass du dich hinten wieder einreihen würdest... was hattest du denn vor, wolltest du die Spitze übernehmen? Warum wolltest du an dem Pulk vorbeifahren (dessen Teil du ja warst).

Ich wollte nicht die Spitze übernehmen, weil vor mir schon jemand aus der Gruppe raus gefahren ist und ich den Weg sowieso nicht kannte, ich wollte nur weiter fahren, ohne abzubremsen, da hinter mir auch Autos waren und ich laut StVO auch Vorfahrt habe.

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@lisaa

wird schwierig sein, das im Streitfall vor Gericht zu vekaufen.... probiers halt

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