Vorfahrtregelung bei Ausfahrt aus Kreisverkehr?

Zeichen 215 - (Vorfahrt, Kreisverkehr) Einfahrt Kreisverkehr mit Beschilderung - (Vorfahrt, Kreisverkehr) Ausfahrt Kreisverkehr - (Vorfahrt, Kreisverkehr)

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

ausfahrendes KFZ hat Vorfahrt 50%
kreuzender Radler hat Vorfahrt 50%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ausfahrendes KFZ hat Vorfahrt

Der Radler hätte nur dann Vorfahrt, wenn der Radweg rot gestrichen wäre. Oder er hätte Vorrang (als Fußgänger) wenn ein Zebrastreifen da wäre. Die gestrichelten inien sind bloß ein Hinweis wo er die Straße überqueren kann (abgesnkter Bordstein), aber Vorfahrt hat er da definitiv nicht!!

Einen Unfall an genau so einer Stelle hatte eine Bekannte mit ihrem Rad. Sie dachte, dass sie Vorfahrt hätte und wurde von einem Auto voll erwischt. Selbst Schuld, wie die Polizei sagte. Sie muss auch für die Kosten am Auto aufkommen.

Übrigens ist das nicht direkt ein radweg, sondern eins Stelle zum überqueren auch für Fußgänger.


gtr14  05.03.2016, 20:59

Das ist wie ein Rechtsabbiegen, da hast Du genau so den Querverkehr den Vorrang ein zu räumen. Da spiel es keine Rolle ob ein Zebrastreifen da ist oder nicht. Der Querverkehr hat immer Vorrang. § 9 Absatz 3 StVO

VG Frank

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mausekatz  05.03.2016, 21:11
@gtr14

Nun ja, die Polizei ist da anderer Meinung. Das ist ja auch kein Radweg in dem Sinne, sondern eine Überquerung der Straße ohne Vorrang. Ein Fußgänger oder Radfahrer hat ja auch keine Vorfahrt, nur weil er vom Gehweg auf die Straße springt - aich nicht wenn er von rechts kommt. Meine Frau hat das unlängst auch so in der Fahrschule gelernt. 

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ausfahrendes KFZ hat Vorfahrt

Wenn ein Radweg da ist, ist auch immer ein Vorfahrt-achten-Schild (für den Radfahrer) da, (so jedenfalls meine Beobachtung) ,aber auch ohne solch ein Schild hätte er keine Vorfahrt.  Ohne Radweg hat der Radfahrer, der im Kreis bleibt, Vorfahrt.

BMWRolf 
Fragesteller
 05.03.2016, 09:17

Hallo Fritz,

Vielen Dank für Deine Antwort, das entspricht auch meiner Auffassung.

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kreuzender Radler hat Vorfahrt

Für mich sieht das recht eindeutig in diesem Fall aus.

Das Schild für Einfahrende besagt, dass man gegenüber den im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen Vorrang gewähren muss, egal ob Auto oder Radfahrer.

Befindet man sich im Kreisverkehr, hat man hier gegenüber Einfahrenden immer Vorfahrt, wobei hier dies nicht für Radfahrer gilt. Bei Ausfahren hingegen verlässt man m.E. die Vorfahrtsstrasse und dann ist auch Radfahrern und Fußgängern die Überquerung zu gewähren.

mausekatz  05.03.2016, 19:38

Als Radfahrer hast du keine Vorfahrt. Wenn du als Autofahrer aus dem Kreisverkehr rausfährst und für einen Radler bremst, dir dann hinten einer drauf fährt, bekommst du eine Teilschuld! Immer daran denken!

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geoka  06.03.2016, 09:37
@mausekatz

Meiner Meinung nach nur, wenn auf dem Radweg ein "Vorfahrt achten" Schild stehen würde.

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mausekatz  06.03.2016, 17:35
@geoka

In deinem Bild idt der Zebrastreifen deutlich zu erkennen und der rot markierte Radweg. Klar hat der Radler (und Fußgänger) Vorfahrt. Im Bild des Fragestellers allerdings ist keine Rede von markiertem Fahrweg und auch nichts von Zebrastreifen zu sehen. Auch ist der Weg kein Parallelweg zum Kreisel, sondern ein echter Fußgängerweg, der die Straße kreuzt. Da gibts dann keine Vorfahrt.

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geoka  06.03.2016, 18:44
@mausekatz

siehe meinen Kommentar weiter unten, dann wird es deutlicher was ich meinte

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BMWRolf 
Fragesteller
 06.03.2016, 13:41

Das Problem ist ja, dass der Radler kein Vorfahrt-Gewähren-Schild vor seiner Nase hat, der Weg zwar gestrichelt, aber kein ausgeschilderter Radweg ist.

Außerdem muss der Radler über einen abgesenkten Bordstein fahren, demnach wäre meiner Auffassung nach der Radler wartepflichtig.

Wenn ich mit einem KFZ aus dem Kreisverkehr ausfahre, kann es nicht entscheidend sein, dass ich eine Vorfahrtstrasse verlasse, sondern dass ich aus einer Vorfahrtstraße komme. das ist doch die gleiche Situation, als ob ich an einer abknickenden Vorfahrtstraße abbiege.

So ist jedenfalls meine Auffassung.

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geoka  06.03.2016, 15:52
@BMWRolf

Betrachte ich das 1. Foto der Situation, dann hat m.E. ein Radfahrer Vorfahrt, da er quasi parallel zur Vorfahrtsstrasse im Kreisverkehr fährt und du hier das Zeichen Achtung Vorfahrt noch vor dem Rad weg hast.

Beim 2. Foto befindet sich der Radweg nicht mehr unmittelbar parallel zum Kreisverkehr. Hier dürfte eigentlich nicht mehr die Vorfahrtsregelung des Kreisverkehrs gelten.

Im übrigen muss ein Radweg immer an kreuzenden Strassen abgesenkt sein, sonst wäre es ja kein Radweg mehr ;-)

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Mankalita2  06.03.2016, 16:49
@BMWRolf

Hmmmm... biege ich aber von einer (gerade verlaufenden) Vorfahrtsstraße rechts in eine Straße die (beim rausfahren) ein Vorfahrt achten Schild hat ein, muss ich auch den weiterhin geradeaus fahrenden Radfahrer beachten und fahren lassen....

Schneidest du gedanklich den Kreisverkehr durch und "biegst" die Straße gerade, ist es nichts anderes.... eine Hauptsraße in die man rechts in eine Nebenstraße fahren kann, kommt da ein Radfahrer, muss ich den auch fahren lassen.

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ausfahrendes KFZ hat Vorfahrt

Hallo Rolf,

also... bei "unseren" Kreisverkehren (und wir haben da in unserem Städtchen einige davon) ist das unterschiedlich geregelt. Aber, wie fritzdacat schreibt, ist auch bei unseren Kreisverkehren für den kreuzenden Radweg, wenn diese wartepflichtig sind ein "Vorfahrt achten" Schild angebracht.

Bei den Keisverkehren, bei denen die Radfahrer Vorfahrt haben, ist die Stelle auf der Fahrbahn, an der die Radfahrer Vorfahrt haben und kreuzen, durch einen Zebrastreifen gekennzeichnet.

Ich tippe also in deinem geschilderten Fall darauf, dass der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Verkehr Vorfahrt hat. Bitte schau aber nochmal beim nächsten Mal nach, ob die kreuzenden Radfahrer ein Vorfahrt achten Schild haben.

Viele Grüße - Christine


Mankalita2  05.03.2016, 10:46

Ach so... ich habe mir grundsätzlich angewöhnt (meist schon beim Einfahren in einen Kreisverkehr) einen Blick darauf zu werfen, ob für Radfahrer ein Vorfahrt achten Schild angebracht ist, Schild da: Radfahrer wartepflichtig, kein Schild da: Radfahrer vorfahrtsberechtigt, somit bin ich eigentlich/hoffentlich immer auf der sicheren Seite, im Zweifel, wenn ein Radfahrer und ich zusammentreffen würden, bremse ich natürlich lieber, hab erst nen Radfahrer (vorfahrtsberechtigt) aufgesammelt (nein, ich habe ihn nicht abgeräumt), muss ich nicht öfter haben und möchte auch nicht die Verantwortung dafür tragen.

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kreuzender Radler hat Vorfahrt

Wenn die Vorfahrt durch Beschilderung geregelt ist, muss sich der Fahrradverkehr daran halten. Besteht jedoch keine Beschilderung, so haben die Radfahrer, wie paralell zur Vorfahrtstraße verlaufende Radwege Vorfahrt.