Vorfahrt auf der Bundesstraße beim Überholen?
Ich befuhr eine Landstraße mit meinem Motorrad.Vor mir war ein weißer Audi und vor dem ein anderes Fahrzeug.
Die Sicht nach vorne war frei also überholte der Audi und ich hängte mich gleich mit dran.
In dem Moment bog aus einer Grundstücksausfahrt ein PKW in die Straße ein und hat übersehen das wir überholen.
Es ist Gott sei Dank nichts passiert.
Wer hat in dem Moment eigentlich Schuld.
Klar haben wir überholt!
Aber es war außerorts und kein Überholverbot oder dergleichen.
Ich muss doch vorher bevor ich in eine Vorfahrtstrasse einbiege schauen ob alles frei ist?
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
5 Antworten
Grundsätzlich hast du da schon recht, du hast Vorfahrt, aber an dir wird wohl ein "Überholen bei unklarer Verkehrslage" hängenbleiben.
Das mit der Vorfahrt kannst du hier sehen:
http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/vorfahrt/
^musst ein bisschen runterscrollen.
Dieses "hängte mich gleich mit dran" ist saugefährlich, solltest du dir abgewöhnen, dann klappts auch mit der Weihnachtsfeier.
gut, will mich hier auch nicht als Oberlehrer aufführen, hab ja auch eine SC59, weiss, wie das läuft, oberhalb von 8000 Touren denkt man, man ist King-Kong auf Koks ... das Leben kann schnell vorbei sein. Alles Gute!
Danke....hab mir vor 2 Wochen die neue bestellt....
Hab noch ne SC 44.
Das ist mir eigentlich die liebste.
Da kann man noch längere Touren damit fahren da sie noch relativ bequem ist.
147 PS reichen ja auch leicht sag ich mal.
Gruß und allzeit gute Fahrt
Die Rechtslage ist eindeutig. Der Torfkopp, der das Grundstück verlässt, hat sich zu vergewissern, dass er niemanden gefährdet https://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
Haftung = 100%. Ende der Durchsage.
Die Rechtslage ist die eine Sache, Sicherheit die andere. Dein 7. Sinn hätte dir sagen können, dass diese Straße mit Einmündungen Risiken birgt.
Und wenn du im Krankenhaus bist oder gar unter der Erde, bringt dir das "Recht" nichts mehr.
Ich habe die Einmündung vorher gar nicht gesehen. Erst als das Auto kam.Das ist einfach das Problem beim Motorrad fahren.
Der andere hat zwar schuld aber dir bringt das relativ wenig.
Das ist auch der Grund warum ich schon mal jahrelang nicht mehr fuhr und mir ein Cabrio gekauft habe.
Motorrad ist halt schöner und drum fing ich wieder damit an.
Nach einem solchen Erlebnis bist eh erst mal wieder kuriert.
Werde lange Zeit nicht mehr überholen!
Ich gehe mal davon aus, dass Du noch keinen Führerschein hast. Das ist "Fahren ohne Führerschein" und damit strafbar. Warum ich das weiß? ----
Dann wüsstest Du, dass ein Fahrzeug, das aus einer Einfahrt kommt, wartepflichtig ist. Ob ihr in einem Überholvorgang seit, ist unerheblich. Ihr habt Vorfahrt und derjenige, der aus einer Grundstücksausfahrt kommt ist wartepflichtig. ----- Ausnahme: Es handelt sich um die Ausfahrt einer Feuerwache und das Fahrzeug hat Sonderrechte an (Blaulicht, Sirene) ----
Lerne die Verkehrsregeln und mache die Führerschein Prüfungen. Mit dem Mofaschein würde ich anfangen. :-) Bonny
Woher weist Du denn, das die Dame noch "unschuldig" ist? So manche "Unschuldsvermutung" hat sich ein Dreivierteljahr später als Irrtum ergeben. :-)) Bonny
nach 8 Stunden Schlaf sind Frauen automatisch wieder unschuldig... wenigstens ist es ihnen dann egal, ob sie's sind oder nicht ;)
Fahre übrigens seit über 30 Jahren Auto ,LKW und Motorrad.
Habe noch den alten rosa Schein mit den Klassen 1,3 und 2.
Nur zur Information 😜
Ihr habt Vorfahrt und derjenige, der aus einer Grundstücksausfahrt kommt ist wartepflichtig.
Wenn ich aus einer Grundstücksausfahrt rechts rausfahre, schaue ich nich links, ob von dort Verkehr kommt. Nach rechts schaue ich nicht unbedingt und achte auch noch zusätzlich darauf ob Leute gerade dort überholen, als beide Fahrspuren in eine Richtung genutzt werden.
In so einem Fall hätte fritzdacat m.E. durchaus Recht mit seiner Darstellung Überholen bei unklarer Verkehrslage. Aber auch wenn ich als Biker überhole und ein Fahrzeug weiter voraus will gerade nach links abbiegen. Auch in diesem Fall hätte ich damit rechnen können oder müssen!
Rechtlich ist die Lage sehr klar geregelt und Du hast Vorfahrt, außer es gibt ein Überholverbot durch ein Verkehrszeichen b.z.w. eine durchgezogene Leitlinien. Weiter kann es auch ein Schild geben wo man auf Hofausfahrten hin weist, meist dort wo es schon eine Unfallhäufung gab. Das meiste wurde ja auch schon geschrieben zum dranhängen und es muss auch jeder mit sich selbst aus machen ob er sich dran hängt oder nicht. VG Frank
Ich weiß das dranhängen ist Blödsinn.
Eine SC57 verleitet da schon mal zu.....
Aber es war freie Sicht ca.3 km weit und kein Gegenverkehr.
Es war keine Gefahr sichtbar.
Außer das eben dieser andere in die Straße einbiegen wollte bzw.es in dem Moment tat wo wir überholten.
Es war hier so das das Glück nicht mal ne Sekunde gedauert hat.
Die ganze Sache hat mich eh so beschäftigt das ich ganz brav nach Hause fuhr.