Verkauf gebrauchtes Motorrad mit alter Typengenehmigung?
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. dem privaten Verkauf einer alten Honda cbr 125 (repsol).
Ich habe das Motorrad 2007, in diesem Jahr auch Erstzulassung, gekauft. Bereits damals war es eine auslaufende Serie - ich hab aber ohne Probleme eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Die Genehmigung war aber bis Ende 2007 befristet. Ebenso hab ich die EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).
Jetzt würde ich es gerne verkaufen. Allerdings gibt es ja seit 2017 die neuen EU-Vorschriften, die mein Motorrad nicht erfüllt. Eine neue Ausnahmegenehmigung bekomme ich wohl deswegen auch nicht.
Kann der neue Eigentümer das Motorrad dann überhaupt noch zulassen? Oder ist es jetzt für mich sozusagen wertlos, da ein Verkauf ja dann nicht mehr funktioniert? Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich diese Ausnahmegenehmigung nur zur Erstzulassung brauche, oder für jede weitere.
Ich wäre euch für jeden Tipp wahnsinnig dankbar!!
2 Antworten
Änderung zu Zulassungsverordnungen, wie zum Beispiel die Euro 5 Abgasnorm, gelten nur Neuzulassungen.
Bereits zugelassene Fahrzeugen darf im Rahmen des Bestandsschutzes die Zulassung nicht verwehrt werden.
Das ist übrigens der Grund warum man dieses Jahr verdammt viele Tageszulassungen sieht. Mit dem Stichtag 1.1.2021 und der Einführung der Euro 5b Norm für Motorräder gilt die Euro 5 Norm auch für Neuzulassungen. Das bedeutet dass Händler ihren Restbestand bis Ende des Jahres zumindest als Tageszulassung zugelassen haben müssen, sodass diese nicht von einem Tag auf den anderen teures Altmetall werden.
Fahrzeuge die vor dem Stichtag bereits zugelassen waren, müssen sofern sie die Betriebserlaubnis erhalten, von jedem EU Land zugelassen werden und dürfen nicht abgelehnt werden.
Das Motorrad muss die neuen normen nicht erfüllen.
Es gilt die Regelung unter der das Fahrzeug das erste mal zugelassen wurde.
Der Käufer kann es ohne Probleme wieder anmelden.
Ah perfekt! Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!