Verkauf gebrauchtes Motorrad mit alter Typengenehmigung?

2 Antworten

Änderung zu Zulassungsverordnungen, wie zum Beispiel die Euro 5 Abgasnorm, gelten nur Neuzulassungen.

Bereits zugelassene Fahrzeugen darf im Rahmen des Bestandsschutzes die Zulassung nicht verwehrt werden.

Das ist übrigens der Grund warum man dieses Jahr verdammt viele Tageszulassungen sieht. Mit dem Stichtag 1.1.2021 und der Einführung der Euro 5b Norm für Motorräder gilt die Euro 5 Norm auch für Neuzulassungen. Das bedeutet dass Händler ihren Restbestand bis Ende des Jahres zumindest als Tageszulassung zugelassen haben müssen, sodass diese nicht von einem Tag auf den anderen teures Altmetall werden.

Fahrzeuge die vor dem Stichtag bereits zugelassen waren, müssen sofern sie die Betriebserlaubnis erhalten, von jedem EU Land zugelassen werden und dürfen nicht abgelehnt werden.

Das Motorrad muss die neuen normen nicht erfüllen.

Es gilt die Regelung unter der das Fahrzeug das erste mal zugelassen wurde.

Der Käufer kann es ohne Probleme wieder anmelden.

Ah perfekt! Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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@Laura258

Kein Problem.

Was denkst du wie sonst Oldtimer fahren dürften ;)

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