Sumo Reifen auf 125er Enduro?

2 Antworten

Reicht eine Unbedenklichkeitserklärung oder muss es vom TÜV eingetragen werden?

Entspricht der Reifen weiterhin der Baugröße und Bauart des im Schein eingetragenen Reifens, muss keine Eintragung erfolgen.

Sprich nehmen wir an du hast derzeit Continental TKC 80 drauf:

110/80 B19 59Q

Dann muss die Größe (110/80 19 Zoll Durchmesser) sowie die Bauart (B für Bias) passen und der Last- (59) und Geschwindigkeitsindex (Q) dürfen nicht unterhalb des im Schein Eingetragenen Wertes liegen.

Ein 110/80 VB19 59V würde zum Beispiel auch gehen, die Bauart ist nach wie vor Bias (das V bedeuted nur, dass er für Geschwindigkeiten über 240 km/h ausgelegt ist), der Last- und Speedindex sind jeweils höher oder gleich dem im Schein eingetragenen Wert und auch die Größe passt. Solch ein Reifen könnte zum Beispiel ohne Eintragung montiert werden.

Es sollte jedoch trotzdem darauf geachtet werden, dass vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Fahrzeugmodell ausgestellt wurde. In Deutschland haben wir eine Fahrzeughalterhaftung. Fährst du den vom Hersteller des Motorrads festgelegten Reifen, so haftet dieser bei einem katastrophalen Reifenversagen. Hast du einen Reifen montiert, der von einem Reifenhersteller für dein Motorrad als unbedenklich erachtet wurde, so haftet der Reifenhersteller. Hast du nichts von beidem, haftest du. In diesem Fall wird dir dann auch deine Versicherung einen Strich durch die Rechnung machen, denn es gäbe ja Reifen, die du sicher hättest verwenden können. Dann bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn es für dein Modell eine Reifenfreigabe für Straßenreifen gibt, dann ist das ohne Proleme möglich.

Woher weis ich ob es die gibt?

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@JanBom

Indem man auf die Seiten der Reifenhersteller geht und sich dort informiert

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