Spritzschutzpflicht bei Chopper und Bobber?

2 Antworten

Schau in deine Zulassungsbescheinigung unter "K". Wenn dort nicht mit e1 oder ähnliches steht am Anfang, dann muss dein Möpp die Bestimmungen der StVZO einhalten.

Auch wenn entgegen einer Zulassung nach EG Recht eine Radabdeckung nicht ausdrücklich festgeschrieben wäre, so kann doch aus Gründen einer Verkehrsgefährdung eine "ausreichende" Radabdeckung gefordert werden. Rechtsfrei ist eine Zulassung auch nach EG recht nicht, was die Radabdeckung angeht, so habe ich z.B. dieses gefunden, auch wenn es schon älter ist:

Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht:
„In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.

Quelle:https://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/

Hallo geoka, ich bin da n‘

büschn minderbemittelt. Bei mir steht:

E13*2002/24*0648*00

Wat heißt das jetzt 😳❓

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@Liberta

Dass dein Töff nach EU zugelassen ist.

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Wenn schon ein "TÜV-Prüfer" deine Ansicht teilt ist es verwunderlich, warum er nicht gleich die Hauptuntersuchung macht, nicht wahr?

Nach meinem Kenntnisstand hat der Graukittel Recht. Nationale Zulassung = Radabdeckung, EG-Zulassung = Nein.

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