spritzschutz noch pflicht? bsp. yamaha fzr1000...polizei bemängelt!!
hey.. ich wurde gestern von unseren dorfsherrifs angehalten und diese inspezierten mein motorrad sehr genau... 1. blinkerabdeckung in schwarz (mit e-kennzeichnung ganz fett) erst bemängelt aber als ich ihn auf die kennzeichnung hin gewiesen hatte ließ er nach 2. kein spritzschutz vorhanden: abgesägt und nummernschild vorne dran geschraubt... 3. fehlende rückstrahler, da der spritzschutz nicht mehr dran ist mit dem rückstrahler hab ich natürlich keinen neuen dran gemacht xD
meine frage an euch wäre wie ich diese mängel beheben kann?? 1. erledigt 2. noch plicht?? 3. einfach übers oder an den unteren rand des nummernschildes ein rückstrahler dran bauen??
lg Andy
1 Antwort

ja es muss tatsächlich einen rückstrahler unterm nummernschild vorhanden sein. ich habe das auch nie montiert gehabt und bislang hats auch niemand bemängelt. hast du denn einen mängelbericht bekommen und must nun zum tüv, oder hat man es dir nur so mit auf den weg gegeben? Nen reflektor hast du ja schnell dran gebaut.