Sind Parkleuchten am Motorrad Pflicht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein nein, ist keine Pflicht bei Motorrädern, SH2VMann! Wie schon eingehend beschrieben wurde, kannst du jedoch Zusatz- oder Positionsleuchten mit E-Nummer anbauen --> siehe Antwort und Ratschlag von 'turboklaus' !

Es ist heute für viele Motorradfahrer eine Überlegung, ganau solche Leuchten bei ihren Ma- schinen nachzurüsten - wieso? Ganz klar aus Sicherheitsgründen!!

  • die heutige Verkehrsdichte;
  • Hektik des Alltags
  • Vertrauen in die Technik: "das ABS..+ Schnickschnack wird es schon richten!" :-(((
  • die aggressive Fahrweise vieler notorisch gestresster Leute!!
  • Reizüberflutung täglich, stündlich,,,,generell und egal wo!
  • Vertrauen in die Karosse: "was Glück, dass soviel Blech mich PKW-Fahrer schützt!"
  • der Umstand, dass ein abgestelltes Motorrad - noch dazu auf dem Seitenstreifen! - öfters einfach übersehen wird => ganz fatal!! :-((( und:
  • die Abgelenktheit vieler Zeitgenossen, die wahrhaft keine Multitasking-Talente sind, wenn es um die Bedienung des Mobiles plus gleichzeitigem Lenken eines Fahrzeugs geht!! Letzteres erlebe ich sogar ganz häufig und finde es de facto unverantwortlich! seitens der Verkehrspolitik und der Gesetzgebung, dass solches nicht verboten wird!

Letzteres hört sich evtl. ein wenig rigide an, keine Ahnung. Mir gehts dabei eindeutig um den Schutz derjenigen, die solch unachtsamen Dosenlenkern beiderlei Geschlechts (gemeinhin Autofahrer/-innen genannt) im Strassenverkehr begegnen. Ich erlebe oft so haarsträubende Situationen bei genau diesem Phänomen: jemand lenkt in Schlenkern eine Karre, hat das Handy am Ohr - sodass permanent ein Arm und eine Hand plus das Gehirn sozusagen komplett absorbiert ist :-((( => und lass dich als ahnungslosen Biker solch unverantwortlichen Leuten begegnen: Na dann Gute Nacht ihr Lieben!!

Sehr geehrte Damen und Herren...,

das Wort zum Abend schrieb Ihnen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des mf-nets, Monsignore Jayjay der Zwölfte.

Bleiben Sie tapfer, denn schlimmer wird`s nimmer.

Auf Wiederlesen, bis zum nächsten Tobsuchtsanfall. Gleiche Stelle, gleiche Welle.

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@deralte

Selten so gelacht...ha ha haaaa...hey Kostja, auf Treu & Glauben, ausser immer mal nen Becher selbstgemahlener Espressobohnen (die im Anschluss in nem ganz profanen italienischen Kännchen der Marke "Bialetti" landen...zwecks frischer Brühung des Pulvers im Kännchen auf dem Herd...hihi...sehr zu empfehlen..auch im Winter bei Eiszapfenkälte, wenn sich Männer den A...rsch..pardong...das Popöchen auf dem Ele-Treffen oder sonstwo mit dem Zelt abfrieren)..bisschen Wasser & Obst und ein paar Nüsse kommt mir wenig zwischen die Kiemen...na, die Vorzugsmilch vom Bioland Bauernhof, das schon... - kommt mir nüscht in ne Tass Kaff rinn, meen Jung! :-))

Stresse ich euch etwa so? Wusste ich gar nicht - Hand aufs Herz! :)

Hm...vielleicht lasst ihr einfach die mittleren Passagen beim Lesen aus....- so als Idee? Bin wohl mitunter haarscharf daneben...na, so'n Schiet auch: will mich bessern, schreib ich mal lieber nicht...will mir das Leben doch ungern noch schwerer machen als es eh schon ist..ja, muss ja nicht sein :-)

Schönen Abend allerseits - und'n bisschen Kurzweil

am TeeWee oder - was viel besser is - bei MF...lach.

VG Jan oder JJ :-p

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@deralte

@ Kostja: Hat dich das Telefonat mit mir derartig inspiriert? ;-)))

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Hi JayJay, nich alles in einen Topf werfen.

Ursprünglich lautete die Frage ob "Parklicht" vorgeschrieben sei. Dies ist sicherlich ein Irrtum des Fragestellers, da es "Parklicht" nur an mehrspurigen Fahrzeugen geben kann (links / rechts). Darauf folgte meine Feststellung, dass er wohl "Standlicht" meint. Standlicht ist umgangssprachlich und wird im Amtsdeutsch als "Begrenzungsleuchten" bezeichnet.

laut STVZO § 51 sind (kurzfassung, sinngemäß) können Kraftäder ohne Beiwagen nach vorn gerichtet lediglich eine Begrenzungsleuchte haben. Vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge sind zwei Begrenzungsleuchten. Da Kräder ohne Beiwagen meist nur einen Scheinwerfer haben, reicht jedoch eine Begrenzungsleuchte, diese ist aber mindestens vorgeschrieben.

Nachzulesen:


§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.


Grüße aus Berlin, ROLF

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@BMWRolf

Also nochmal zusammengefasst: Krad ohne Beiwagen muss mindestens eine Begrenzungsleuchte (meist im mittigen Scheinwerfer) haben.

Erlaubt sind aber zwei Begrenzungsleuchten, diese können - den gesetzlichen Maßangaben entsprechend - symmetrisch an der Front, also in zusätzlich angebrachten Begrenzungsleuchten angebracht sein.

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@BMWRolf

Eigentlich war mein Kommentar mit Paragrapheneinfügung überflüssig. Turboklaus hatte es ja bereits auf den Punkt gebracht.

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@BMWRolf

Moin Rolf,

vielen Dank für die Richtigstellung und kurzgefasste Darstellung der Sachverhalte zur ordnungsgemässen Anbringung von Begrenzungsleuchten an Fahrzeugen analog der STVZO § 51 => eine hervorragende Ausführung, Kompliment! :-)

Freundliche Grüsse, Jan

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Wie immer hat unser lieber Jan es geschafft, ohne das Thema auf den Punkt zu bringen, eine Din A4 Seite mit Lettern zu füllen, unglaublich..........

Was für eine Verschwendung !

Aber so wird einem nie langweilig hier :-)

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@user5432

Danke für den Thuja-Setzling: kriegt ein nettes Plätzchen ;)

Verschwendung kennt viele Seiten: mag sein, ich hab was falsch verstanden, gebe es dann ja auch zu, lieber Kollege. Hm, dass dafür Bäume gefällt worden wären wie etwa für das Neueste vom Tage im Bildungsblatt der Nation und dergleichen - das muss ich mir weder vorwerfen noch vorwerfen lassen!

von daher gehts doch...überlies es einfach wäre dann mein Tipp :-) mit Gruss von jan

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@Jayjay12

Vielleicht in der Antwort eher nur auf das Wesentliche konzentrieren, und das Gemüse drum herum einfach mal ausrupfen :-)

Grundsätzlich waren Deine Antworten bisher ganz passabel, aber du lässt hier so langsam den Poeten raushängen.......

Ist nicht böse gemeint, du weisst das ich es nur ehrlich meine :-)

Gruß

Klaus

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@user5432

Aye Aye Captain!

weiter so!

Lieben Gruss vom Poeten :-)

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@Jayjay12

Überraschung mischt sich mit Freude über nen humorvollen Kerl, der Motorrad fährt genau wie wir und gute Fragen stellt: mach weiter so, SH2V-Mann - und sei herzlich willkommen bei uns als neues Mitglied! :-)

Schau dich um und lass dir alle Zeit dabei, in o.g. Themen von A bis Z oder beim Stöbern in den Profilen der KollegInnen kannst du lesen, was für Fragen die denn selber stellen, und was für Antworten sie bereits gegeben haben: da ist für Anregendes, für Ernstes und Lockeres in jedem Fall gesorgt gg.

Am Ende weisst du, so wie immer, gibts den Gruss unter Motorradfahrern: Vielen Dank für den Stern, machst mir ne echte Freude!

LzG und nen schönen Sonntag

wünscht dir Jayjay12 bzw. Jan :-)

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Parklicht am Motorrad? Parklicht ist normalerweise nur an mehrspurigen Fahrzeugen, also an PKW. Parklicht beleuchtet entweder die rechte oder die linke Seite des FZG, nach dem Abziehen des Zündschlüssels, gesteuert über den Zündanlaßschalter und über den Blinkerschalter.

Sicher meinst Du Standlicht statt Parklicht.

Standlicht ist Pflicht, kann alleine leuchten oder zusammen mit Abblend-, Fern- oder Nebellicht.

Die Standlichtlampe ist normalerweise in herkömmlichen Scheinwerfern integriert, mittels einer Fassung für eine 5-W-Lampe.

Ist der Scheinwerfer den Du gekauft hast dem Original entsprechend, oder irgendein "Tuning"-Teil?

Der Scheinwerfer ist aus dem Zubehörhandel mit ECE Prüfziffer.

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@SH2VMann

Dann ist er aber für eine komplett andere Fahrzeugart gedacht, die anderweitig ein Positionslicht verbaut hat .......

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Nein, Standlicht muss sie halt haben, so als letzter Trost wenn denn mal die Abblendbirne durchgebrannt ist... aber das geht ja auch nur, wenn der Schlüssel auf Fahrbetrieb-Stellung steht.

.......... oder in der Parkstellung, dann ist das Standlicht das Parklicht :-)

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