Sind blaue oder grüne Standlicht Ringe während der Fahrt erlaubt?

2 Antworten

Also: Laut Straßenverkehrszulassungsordnung sind nur folgende Lichter am FAhrzeug zulässig (§§ 49a bis 60 StVZO):

- nach vorne Weiß

- zur Seite Gelb (inklusive Blinker)

- nach hinten rot (und weißer rückfahrscheinwerfer)

Alles andere bleibt untersagt, weil es die anderen Verkehrsteilnehmer irriftieren kann. Dafür kann dir dann auch die Betriebszulassung entzogen werden! Kostet mindestens 50 Euro...und du bist gehalten es wieder zurückzubauen, bevor due erneut mit dem ding fahren kannst. Solltest du dir also gut überlegen...

es sei denn du möchtest snur auf privatgelänge fahren, dann geht das schon ;)

Sagt doch schon der Name: „Standlicht“. Was Du meinst ist „Fahrlicht, bzw. Tagesfahrlicht“. Das ist verboten. --- Solche Lichter sehen im Stand nicht schlecht aus. Ich verstehe auch nicht, warum die noch verboten sind.

Bei der Fahrt ist das Verbot mehr als gerechtfertigt. Sonst würde jeder mit bunten Zusatzlampen rumfahren. Fahrzeuge zu unterscheiden ist bei der „Diskobeleuchtung“ (zusätzlich noch die Werbung von den Geschäften) dann kaum noch möglich. Bonny

Tagfahrlicht ist mittlerweile auch für Motorräder erlaubt, aber es darf nicht beides an sein, also Tagfahrlicht und abblendlicht.

Wenn abblendlicht an ist, muss das Tagfahrlicht aus sein.

So habe ich es vor kurzem mal gelesen.

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@Maternsci

Wenn du Tagfahrlicht und Standlicht nicht auseinander halten kannst, dann solltest du hier keine (.....) Fragen stellen!

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@Maternsci --- Falls es sich nicht heute in den Morgenstunden geändert hat, ist für Motorräder auch am Tage das Fahren mit „Fahrlicht“ (früher Abblendlicht) in Deutschland vorgeschrieben.

Was  „Standlicht“ ist, klären wir morgen. --- Man soll nicht zu viel auf einmal lernen. :-) Gruß Bonny

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