Saisonkennzeichen – Tiefgarage – Wer haftet bei Unfall?
In Anlehnung an meine vorherige Frage kommt nun die eigentlich „wichtige“ Frage:
Jemand hat ein Saisonkennzeichen und möchte in der Sammelgarage oder auf einem großen Platz einen Ölwechsel machen. Dazu fährt er das Motorrad/Auto warm. Jetzt passiert ein Unfall. Das Gelände ist ein nicht öffentlich zugängiges Gelände. Also darf er dort fahren (Genehmigung vom Besitzer). Zahlt in dem Fall die private Haftpflicht-Versicherung? Falls nicht vorhanden, zahlt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung?
Hat jemand so etwas schon erlebt und kann berichten? In erster Linie richtet sich aber die Frage an unseren Versicherungsexperten. Gruß Bonny
1 Antwort
"Zahlt in dem Fall die private Haftpflicht-Versicherung?" Nein !
"...zahlt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung?" Ja !
Ich habe noch keinen derartigen Fall erlebt / auf dem Tisch gehabt. Die Haftungsbestätigung ergibt sich aus den Bedingungen: http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/allgemeine-bedingungen-fur-die-kfz-versicherung-akb-2015/
Im Download ist es die Seite 37, die von uns für Interesse ist.