Pfusch beim TÜV?
Hallo zusammen. Ich habe ja vor ein paar Monaten eine natürlich gebrauchte Honda NSR 125 jc22 gekauft. Diese wurde 2 Tage nach dem Kauf bei einem befreundeten Händler angemeldet und in dem Zuge auch direkt über den TÜV gebracht. Den hat diese Maschine ohne Mängel bestanden. Da ich aber bei gebrauchten Fahrzeugen immer einen Grundcheck der Verschleißteile mache habe ich die Maschine nun größtenteils in ihre Einzelteile zerlegt. Dabei viel mir auf: Beide Ritzel waren über die Grenze verschlissen und nicht für den Straßenbetrieb zugelassen. Die hintere Bremsscheibe hat noch 0,2mm Rest bis sie gewechselt werden muss, die vordere hat bereits 1,5mm unter dem Grenzmaß. Da frage ich mich was das denn für eine HU war. Was soll ich jetzt machen? Beim TÜV Theater machen oder schlucken, Maschine wieder verkehrstüchtig machen und weiter fahren?
3 Antworten
Der TÜV wird sagen, dass zum Zeitpunkt der Vorführung alles in Ordnung war und wie es paar Monate später aussieht, da kann der TÜV nichts zu. Selbst wenn der TÜV einen Fehler zugeben würde, was würde dir dies bringen? Kostenlose neue Teile mit Sicherheit nicht!
Da die hintere Bremsscheibe noch 0,2mm hat, ist sie im Prinzip noch in Ordnung. Wenn die vordere Scheibe original 4,7mm Dicke hat und 3,5mm Verschleißgrenze hat, dann hast du demnach nur 2mm Dicke. Hast du die Lauffläche mit einer Bügelmeßschraube gemessen, was steht auf der Bremsscheibe selbst als Mindestmaß? Bei Scheiben aus dem Zubehör kannst du die Angaben aus dem WHB vergessen.
Wieviel hat die Kiste schon runter, ich habe mein altes Bike 60tkm gefahren und war dabei noch weit von der Verschleißgrenze entfernt?
Ich glaube ja eher, dass die 5mm die Dicke im Neuzustand ist. Würde die 1,5mm Unterschreitung stimmen, wäre die Bremsscheibe mit 6.5mm ungewöhnlich dick und dies nur bei einer 125er. Auch wenn ich im Zubehörmarkt suche, dann wird i.d.R. nur 4.5-5mm Dicke neu benannt, ist also keinesfalls das Verschleißmaß.
Bei nachfolgendem Link wird für die NSR eine Bremsscheibe angeboten, Dicke neu 4,5mm, Verschleißmaß 3.5mm
Steht bei dir da auch was in der Art min. TH3.5mm?
Ich verstehe das so, dass der Händler den TÜV beauftragt hat. In so einem Fall kommt es schon mal vor, dass Plaketten zugeteilt werden, selbst wenn Mängel vorhanden. Händle und Prüfer sind wie Krähen - keine kratzt der anderen die Augen aus.
Mein Kumpel hat eine KFZ Werkstatt. Dort bekomme ich einiges mit.
Ich würde auf jeden Fall beim Händler reklamieren, falls er den TÜV beauftragt hat. Wenn nicht, hast du Pech. Du könntest höchstens beim TÜV in den Raum werfen, dass du dich bei der Zentrale beschwerst. Die Prüfer müssen auch um ihre Jobs fürchten. Aber was soll das bringen? Neue Teile musst du selbst bezahlen!
Beschwerde beim Vorgesetzten, wenn es dir ums Prinzip geht.
5mm steht vorne und 3mm hinten