Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht?

2 Antworten

§ 17 Abs. 3 StVO:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Woher ich das weiß:Recherche

Na ja, allein wegen dieser Frage fällt man nicht durch. D.h. es muss wenigstens noch mindestens eine andere Frage falsch oder unvollständig beantwortet worden sein ;-)

Ansonsten hat superantwort ja schon eine super Antwort gegeben ;-)