National oder Europäisch ?

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Hi Morris,

du meinst bestimmt das hier:


Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

  • vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
  • Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
  • Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
  • Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
  • in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
  • in der Höhe: 350 - 1200 mm
  • Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
  • “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

s.a. www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer


Wenn du den schmalen Abstand nach EG nutzen willst würde ich die Blinker einfach so anschrauben, den Auszug ausdrucken und bei Bedarf hervorziehen mit der Begründung: EG-Recht bricht Landesrecht.

Btw: das haben wir ja auch schon erfolgreich bei den unsinningen Reifenbindungen der Deutschen. :-)

Gruß T.J.