National oder Europäisch ?
Woran kann ich sehen ob mein Motorrad nach nationalem oder europäischem Recht zugelassen ist? Der Hintergrund ist das ich bei meinem Motorrad (Bj.94) Minibliker montieren möchte und je nachdem verschiedene Mindestabstände einzuhalten sind. Wer weis Rat?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hi Morris,
du meinst bestimmt das hier:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
s.a. www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Wenn du den schmalen Abstand nach EG nutzen willst würde ich die Blinker einfach so anschrauben, den Auszug ausdrucken und bei Bedarf hervorziehen mit der Begründung: EG-Recht bricht Landesrecht.
Btw: das haben wir ja auch schon erfolgreich bei den unsinningen Reifenbindungen der Deutschen. :-)
Gruß T.J.