Motorrad nur anteilig bezahlt, wie geht es weiter?

3 Antworten

Zu allererst möchte ich dein Vertrauen in deine Mitmenschen natürlich loben und im zweiten Schritt dafür rügen. Daraus lernst du hoffentlich nur Barzahlung anzunehmen, sowie keine Teilzahlung anzubieten. Beim Thema Überweisung klingeln bei mir sowieso immer die Alarmglocken bei solch einem großen Betrag, die Überweisung kann von der anderen Bank auch Wochen später noch zurückgenommen werden und dann sitzt du ohne Fahrzeug und ohne Geld da.

Deshalb: ausschließlich Barzahlung. Bei der Barzahlung die Scheine anhand der Sicherheitsmerkmale überprüfen und trotzdem nach erfolgreichem Verkauf die Scheine direkt zur Bank bringen und einzahlen, sodass dir nicht nach Wochen erst auffällt, dass es Falschgeld ist und du nicht mehr nachweisen kannst, dass du das Falschgeld durch den Verkauf des Fahrzeugs erhalten hast.

Wie lange ist das Ganze her? Habt ihr euch auf einen festen Termin geeinigt? Wenn du befürchtest, dass du über den Tisch gezogen wurdest, geh zur Polizei, mit dem Foto des Persos und melde das Fahrzeug über die Fahrgestellnummer als gestohlen und gib den Käufer als Verdachtsperson an.

Wohnt der Käufer in deiner Stadt oder Umgebung, dann statte der auf dem Perso stehenden Adresse doch mal einen Besuch ab.

Sehr gut! Gruß Bonny

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Einen Kaufvertrag gibt es nicht.

Doch. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag.

Verhandelt wurde vorher über das Telefon und über Nachrichten...

Sind Telefon und "Nachrichten" (Email o.Ä.) auf einmal abgestellt?

Wo wohnt der Käufer? In deinem Bundesland? (Zur Zeit schließen sogar die einzelnen Bundesländer die Grenzen...)

Fahre zu deiner Bank (wenn sie denn geöffnet hat...) und lasse die Scheine auf Echtheit prüfen.

Vor wielviel Tagen ist der Verkauf über dei Bühne gegangen?

Ich muss Dich leider etwas korrigieren. Ein "mündlich" geschlossener Vertrag ist nur unter "B to B" gültig. Das heißt: Business-to-Business (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, so genannter "Handschlag-Vertrag"). "B to C" (Business to Consumer), also Kaufmann im juristischen Sinne zu Privatpersonen als Kunde, oder auch "C to C" (Privatperson zu Privatperson) sollten einen schriftlichen Vertrag haben um "juristisch rein" zu sein. Dazu ist auch ein "handgeschriebener Drei Zeiler" (von beiden mit Datum unterzeichnet) rechtskräftig.

Eine "umstrittene Variante" besteht darin, wenn bei dem Verkauf ein Zeuge seitens des Konsumer dabei ist. Es gibt noch andere Formen, die aber hier jetzt nicht relevant sind. Natürlich braucht man bei privaten Verkäufen keinen Kaufvertrag machen. Aber kommt man in gerichtlichen Linien, wird es schwierig. Beim Verkauf vom "Kaufmann zur Privatperson" zählt die Kaufbestätigung (Online) bzw. die Rechnung als Vertrag. Was viele nicht wissen: Ein "Kostenangebot" (nicht Voranschlag. Das ist etwas anderes, wird aber oft verwechselt) ist bindend. Gruß Detlef

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@deraltealte

Genau das habe ich ja beschrieben. Ein mündlicher Kaufvertrag unter Privatpersonen ist natürlich gültig, aber vor Gericht ohne Zeugen nicht beweisbar.

Wenn ich Dir (bevor ich Betriebswirtschaft studiert habe) mein Motorrad "unter vier Augen" verkauft hätte, hättest Du "nichts in der Hand", wenn ich im Vorgespräch zwar 1000 Euro versprochen habe, aber Dir nur 700 Euro mit der Bemerkung übergeben habe dass ich den Rest überweisen werden. Vorausgesetzt, Du würdest Dich darauf einlassen, was ich aber sehr stark bezweifle. Nach dem Studium bin ich "Vollkaufmann". Da gelten wieder die vertraglichen Grundlagen. Würde mich wundern wenn es jetzt anders wäre. Dann hätte ich als Gastdozent an meiner FH in den Vorlesungen  "veraltertes Wissen" verbreitet. ;-) Gruß Bonny

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@Bonny2

Junger Mann, ich zitiere dich jetzt:

Ein "mündlich" geschlossener Vertrag ist nur unter "B to B" gültig. Das heißt: Business-to-Business.

Und auf diese verkehrte Aussage hin habe ich einen Einspruch eingelegt.

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Wenn man einen Käufer hat, hat sicherlich eine Kommunikation (Treffpunkt, Kaufpreis usw.) statt gefunden. Hat man sich auf einen Kaufpreis verständigt und der Käufer kommt mit "nur" zwei Drittel des vereinbartem Kaufpreisen zum Kauftermin, schicke ich ihn auf jeden Fall zurück. Egal was er verspricht. Er kann gern mit dem kompletten Kaufpreis wieder kommen. --- Irgend etwas stimmt da nicht. Bei mir würden alle Alarmglocken läuten. Es kann ja sein, dass der Käufer sehr naiv ist, aber besser er als ich.

Gut das Du den Brief behalten hast. Aber eine Fälschung des Briefes im Ausland ist kein "Hexenwerk". Versuche den Verkäufer zu erreichen. Falls es nicht gelingt, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betruges. Je schneller, um so besser (siehe "fxhbr"). Ich denke aber, Du hast Dein Motorrad "extrem preiswertig" verkauft. Da freut sich sicher jemand im Ausland. Trotzdem viel Glück. Bonny