Motorrad fahren ohne gültigen Führerschein ?

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Die alte Führerscheinklasse 1b ist die neue A1 - also 125ccm. Also darf dein Bekannter lediglich bis 125ccm Hubraum und 15PS fahren. Die 750er ist also deutlich zu groß, und auch die Drosselung macht keinen Unterschied mehr - er fährt jetzt ohne Fahrerlaubnis.

Du könntest ihn höchstens freundlich darauf hinweisen, daß dies nicht legal ist, was er macht ist dann seine Sache. Die (gemeine) Alternative wäre ein anonymer Tipp bei der Polizei. Was dann als Strafe auf ihn zukommt, wird nicht unerheblich sein, wenn sie ihn auf frischer Tat ertappen.

Da der Versicherungsnehmer nicht unbedingt der Fahrer des Fahrzeugs sein muß, und auch der Versicherungsnehmer nicht im Besitz der nötigen Führerscheinklasse für das Fahrzeug sein muß, ist es durchaus legal, daß seine Tochter das Fahrzeug anmeldet. Allerdings macht auch sie sich strafbar, da sie ihm die Möglichkeit einräumt, ein Fahrzeug zu führen, für das er nicht die nötige Fahrerlaubnis hat.

Vielleicht solltest du ihm mal diese Punkte nennen, möglicherweise kommt er dann zur Vernunft und macht noch schnell den "A direkt" hinterher.

Gruß, Stefan

der kommt nicht zur vernunft. was würde ihm passieren, wenn man ihn erwischt. was passiert wenn er dann noch eine person mit hinten drauf hat ????

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@snake01

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe sowohl für deinen Bekannten als auch seine Tochter, die Halterin des Fahrzeuges ist.

Die Person, die hinten drauf sitzt, wird meines Wissens nach nicht belangt, sollte aber gründlich drüber nachdenken, ob sie wirklich bei jemanden mitfahren will, der ein Fahrzeug führt was er nicht führen darf.

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@SMDStefan

zudem wird im Regelfall die Fahrerlaubnis des Fahrers und unter Umständen auch die des Halters im Normalfall für 6 - 9 Monate entzogen.

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@19ht47

Die Fahrerlaubnis brauch man im Knast ja auch nicht...

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