Led Blinker als Alternative für Rücklicht?

1 Antwort

Wenn die "Blinker" die erfoderlichen Prüfzeichen für Blinker, Rück- und Bremslicht haben sowie du noch eine Kennzeichenbeleuchtung sowie einen Rückstrahler hast und bei Anbau die vorgeschriebenen Mindest- und Maximalhöhen und -breiten und Geometrien je nach Zulassungsart des Bikes nach EG oder STVO beachtest, dann hat es m.E. keine rechtlichen Folgen.