Ist die Werkstattbindung aufgehoben?
Bonny2 hat mal geschrieben: "Es wird grade um eine Verabschiedung einer Gesetzesvorlage diskutiert, bei der die Werkstattbindung aufgehoben werden soll. In den nächsten Tagen wird wohl eine Entscheidung gefällt werden." Mein Händler, bei dem ich meine Triumph gekauft habe ist in der Inspektion recht teuer. Habe für die 800 km Inspektion incl. Hitzeschutz am Auspuff 428€ bezahlt. Der Hitzeschutz hat mich 100€ netto gekostet. Finde ich recht happig. Daher bin ich am überlegen das nächste mal zu einem anderen Händler zu gehen, der mir das günstiger macht. Voraussetzung dafür wäre, daß die Werkstattbindung dafür aufgehoben wurde. Wie schaut die aktuelle Gesetzeslage dazu aus? Darf ich das, ohne die Garantie zu verlieren? Gruß Liborio.
2 Antworten

Es ist dir frei gestellt, welcher Triumph-Händler in Deutschland von dir beauftragt wird, die Inspektion an deinem Moped durchzuführen. Wenn du aber die Absicht hast, die nächste Inspektion bei einem "freien" Händler durchzuführen, kannst du dir etwaige Garantieleistungen abschminken. Die Garantie(-zeit) ist eine freiwillige (!) Leistung des Herstellers. Somit kann er auch die "Spielregeln" festlegen. Eine Regel besagt, dass die Inspektionen bei einem Vertraghändler des Hersteller durchgeführt werden muss.

Das ist richtig, es geht um Gewährleistung, nicht um Garantie, die (Garantie) verliert man, die Gewährleistung nicht.


Hab auch so etwas gehört, ja, einen anderen Vertragshändler darfst du ja sowieso nehmen, aber auch eine (z.B. freie Werkstatt) kann dein Fahrzeug warten bzw. Inspektionen durchführen, ohne dass du die Garantie verlierst. Da gab es mal ein Urteil, musst halt ein bisschen googlen.

^ Hier mal eine Webseite, auf der die Sache erklärt wird

Es geht in meiner Antwort um Gewährleistung, nicht um Garantie, hab das verwechselt.

Deine Antwort war richtig, meine war falsch, denn du hast ja damit recht, dass er die Garantie verliert (aber eben nicht die Gewährleistung). Ich hatte es ganz verwechselt.

Dieser Link bringt Licht ins Dunkel: http://www.kfz-vertriebsrecht.at/gesetze/kfz-gvo/
Hier wird es noch deutlicher: http://www.kfz-weis.de/informationen/gvo
Meine Antwort ist also verkehrt. Deswegen habe ich sie beim Support moniert und um Löschung gebeten.