ich bin 14 und habe mit den trial fahren angefangen, mein Vater hat ein Grundstück (eine Strasse weiter entfernt) dürfte ich dahin fahren über die Strasse?

2 Antworten

Zur Fahrt über öffentliche Strassen ist für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor eine Zulassung vorgeschrieben, ebenso eine Versicherung. Dazu muss das Fahrzeug geeignet sein, d.h. über diverse Einrichtungen verfügen wie z.B. Blinker, Licht, Spiegel und anderes mehr. Und eine amtliche Fahrerlaubnis hast du ja auch nicht, also ein weiterer Verstoß, der sich auf deine späteren Wünsche in bezug auf Führerschein für Motorrad und Auto auswirken kann.

Was du machen kannst, da Trial Motorräder ja nicht schwer sind, das Bike dorthin schieben. Ob du das Grundstück dann zum fahren überhaupt nuten darfst, ist wieder eine andere Geschichte. Auch auf Eigentum darf man noch lange nicht machen was man will und Motorsport gehört i.d.R. dazu, besonders in Ortslagen und ob es für andere unzugänglich ist, ist auch ein Thema. Und wenn du es doch machst, wirst du wahrscheinlich gegen mindestens ein dutzend Gesetze und Vorschriften verstoßen und auch dein Vater kann und wird rechtlich belangt werden.

Auch wenn es schwerfällt, fahre nur auf dafür freigebenden Pisten und Strecken. Das wird dir und deinem Vater eine Menge Ärger ersparen.

danke fürs antworten! was sind denn die Voraussetzungen fürs Gelände? Wenn man ein stück Wald hat aber daneben an der Seite ein Gehweg is dürfte man in den Wald fahren?

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@Fashino166

Die Nutzungsart des Flurstücks darf nicht Wald sein, denn dann gilt das jeweilige Forstgesetz. Unabhängig davon braucht dein Vater eine Genehmigung vom Amt, quasi eine Betriebserlaubnis für die Nutzung mit Motorsportgeräten. Dafür sind diverse und teure Gutachten nötig u.a. in Bezug auf Umweltschutz, Artenschutz, Emissionsschutz.

Und nur weil ein Wald durch einen (Geh-)weg erreichbar ist, bedeutet dies nicht, dass man dann auch in den Wald fahren darf.

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Ganz einfach NÖ.......... Du darfst ohne Führerschein KEINE öffentliche Straße b.z.w. Weg fahren, auf privaten Grund darfst Du es.

VG Frank

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Privatgrundstück muß aber entsprechend abgesichert sein, so daß niemand fremdes es unkontrolliert betreten kann.

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