HU ohne Kennzeichen - eine Lösung für Selbst-Hinfahrer?
Ein vorübergehend stillgelegtes Krad mit abgelaufener Plakette ohne Kennzeichen (Alt-Kennzeichen nicht mehr vorhanden) soll nach bestandener HU/AU zum Verkehr zugelassen werden. Da das Krad aber nicht dort zugelassen werden soll, wo es sich gerade befindet (sondern in einer Stadt 200km weit weg) habe ich mir folgende Lösung ausgedacht: Ich kann mir über die Online-Kennzeichenreservierung schon das zukünftige Kennzeichen aussuchen, es anfertigen lassen und anschrauben. Von der Versicherung besorge ich mir die nötige Deckung und fahre dann mit dem nicht-gestempelten (Blanko-) Kennzeichen am Krad nur zu HU/AU. Wenn die Prüfung erfolgreich war, schraube ich das Kennzeichen ab und fahre (mit dem Auto) zur Zulassungsstelle auswärts, melde es an und lasse die Kennzeichen entsprechend mit den Plaketten bekleben. Die Frage ist: Ist dies rechtlich zulässig oder habe ich Schwierigkeiten zu erwarten, falls mich die "Sitte" anhält?
1 Antwort

Du fährst mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr. Keine Versicherung übernimmt die Deckung. Besorge Dir ein Überführungskennzeichen. Damit kannst Du das Bike abholen und zum TÜV fahren. Wenn es nicht durchkommt, kannst Du damit auch nach hause fahren. Gruß Bonny2