Haftung bei Motorradtouren

5 Antworten

Ich fahre oft in Gruppen. In letzter Zeit aber selten eine Gruppengröße von mehr als 10 Motorrädern. Früher waren es schon mal wenigstens 20 bis 50 Motorrädern. Oft gehöre ich zu den "Organisatoren, wenn es geplante Touren sind. Wie die Reihenfolge ist, wurde hier schon beschrieben. Ich habe mir aber eine "Eigenheit" angenommen: Ich fahre meistens am Ende. Ich weiß, wie man den Verkehr abblockt, kann auch meist "etwas" schneller fahren und brauche nicht auf jemand hinter mir zu achten.

Das wird immer wieder vergessen: Jeder in der Gruppe hat auf seinen Hintermann zu achten. Dadurch bleibt die Gruppe zusammen. Natürlich fahren wir zusammen los und kommen auch zusammen an.

Wie in der Gruppe gefahren wird, die Verfahrensweise bei einer Panne/Unfall, Überholmanöver, Tanken, Pinkelpause oder anderen "Ereignissen" schreibe ich hier nicht. Wäre eine lange Liste.

Hier nur mal kurz eine Bemerkung zu Thema Überholen: Wenn eine Gruppe ein Überholmanöver macht, müssen die Überholenden "richtig" Gas geben und keinesfalls nach dem Überholen gleich einscheren. Der Rest hat keine Möglichkeit mehr gefahrlos zu überholen und sich einzuordnen. Ich als "Blocker" war da schon oft in ernsten Schwierigkeiten. Muss den Überholvorgang abbrechen und erst bei nächster Gelegenheit wieder den Anschluss finden. Wird leider sehr oft falsch gemacht. Gruß Bonny

Wir touren ein bis zweimal jährlich im Namen unseres Arbeitgebers, quasi Tour mit Kollegen, geplant von Kollegen und auch von denen initiiert. Im Anmeldeformular ist extra darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Veranstaltung um eine freiwillige und private Tour handelt und somit keine Versicherung und Haftung seitens des AG besteht. Ich denke, dass du spätestens mit dieser Klausel raus aus jeder Haftung bist...

 - (Versicherung, haftung, Motorradtouren)

Nö aus der Ahftung bis Du nie, da es eine gesetzliche Schadenersatzpflicht gibt. Mit diesem Wortlaut stellt der AG nur klar, dass es sich um keine betrieblich veranlasste Veranstaltung handelt, da er ansonsten auch berufsgenossenschaftliche Aspekte berücksichtigen müsste.

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Deine Frage kann ich erst einmal nur zum Teil beantworten. Für Touren haftest Du nicht, da keine sog "Dritten Personen" durch die Tour geschädigt werden können. Sie können lediglich durch die einzelnen Fahrer geschädigt werden. Hier greift zuerst die KfZ-Haftpflicht.Bei Touren ist es aber ratsam (aber nicht verpflichtend!), dass Du Dir einen Nachweis darüber geben lässt, dass jeder Teilnehmer im Besitz einer gültigen(!!!) privaten Haftpflichtversicherung ist. Zum Thema "Treffen": Hier ist es schon gut zu wissen, wie ein Treffen aussieht. Baust Du "eigene" (also gemietete)Stände auf (z.B. Infostände, organisierst Du die Bewirtung, ist vielleicht ein Leisungsprüfstand vorhanden errichtest Du evtl. Spielmöglichkeiten für die Kinder etc. etc. , dann macht eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung Sinn. Dabei ist es unerheblich, ob Du ein Treffen privat oder beruflich veranstaltest. Das Haftungsrecht macht hier keinen Unterschied. Ein Gruß vom "Alten".

An den Alten. Seit wann ist es in Deutschland verpflichtend eine Privat-Haftplicht abzuschliessen??. Jeder Bundesbürger unterliegt zunächst nach § 823 der Schadenersatzpflicht. Dabei ist es zunächst unerheblich ob er versichert ist oder nicht. Es gibt nur wenige Pflicht-Versicherungen (u.a. Kfz-Ahftpflicht, Jagd-Haftpflicht etc.) Die PHV gehört (leider) nicht dazu. Das Fehlen einer PHV kann Dich zwar in den Ruin treiben, eine Pflicht besteht aber nicht. Und privat einen Nachweis einer gültigen PHV zu erbringen ist sehr aufwendig. Eine Kopie des Versicherungsscheines reicht ja nicht. Prämie könnte ja unbezahlt sein. Und jedesmal beim Versicherer eine Bestätigung anfordern, kommt auch nicht gut. Ansonsten bin ich bei Dir (Deinen Ausführungen).;-))

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Bei unseren Touren haftet jeder für sich selber,bei Veranstaltungen zb.die Moylandtour wo auch ein Startgeld erhoben wird mag das anders sein.Bei Veranstaltungen wie die MOGO in Kevelaer oder die Harley Days wo bei der Lichterfahrt mehrere tausend Mopeds mitfahren wird auch jeder für sich haften,wer will so eine Haftung bei solchen Ivents den auch versichern und wer bezahlen.Ich habe schon öfters den Tourguide gemacht,aber die Haftung habe ich nicht übernommen,bei solchen Touren ist grundsätzlich die STVO angesagt und es wird nach den bekannten Tourenregeln gefahren.

Nein, auf jeden Fall nicht im Strassenverkehr, da ist jeder für sich selbst haftbar. Wenn du unter deinem Namen eine Lokalität anmietest (z.B. ein Festzelt oder eine Kneipe) und einer deiner Gäste etwas zerstört bist du gegenüber dem Besitzer haftbar und der Verursacher gegenüber dir.

Verstehe ich noch nicht: Wofür soll er denn bei einer privaten Tour haften? Wenn einer auf Kuhmist ausrutscht oder das Moped beim Abstellen umkippt? Einer geblitzt wird? Soll er dann für Reparaturen oder das Bussgeld aufkommen? Ich kann es mir nicht vorstellen? Grübelnde Grüsse Antbel

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@antbel

Hab ich ja auch nie behauptet. Lies halt meinen Post noch einmal.

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@fritzdacat

Sorry, mein Kommentar ist falsch gelandet - sollte zu "triplewolf". VG antbel

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