Frage zu Führerscheinreform bzgl. Dt. FS / EU-Ausland / Schweiz
Moin Community,
wie ja inzwischen jeder weiß gelten ab 19.01.2013 neue Führerscheinklassen/regelungen etc. Also eine sog. Komplettreform.
Lt. EU-Gesetzgebung sollte ja ein Motorrad nur um maximal 50% auf 48PS gedrosselt werden dürfen, ergo ergobt siich eine "offene" Maximalleistung von 96PS.
Diese Richtlinie wurde jedoch in Deutschland nicht in geltendes Recht umgesetzt. So schön, so gut.
Was ist nun, wenn ich mit meinem 48PS-Motorrad (offen 120PS) und dann Fahrerlaubnisklasse A2 nach Österreich fahre. Nach deutschem Fahrerlaubnisrecht darf ich ja ohne Probleme fahren, oder? DIe Sache ist halt, dass es auch die Klasse A2 dann in Österreich gibt, wo eben diese 50%-Regelung greift. Ich habe da etwas Sorgen, bei Kontrollen des "einfach Polizisten" unnötig Probleme zu bekommen. In der Schweiz sollte es sowieso keine Probleme geben, sehe ich das richtig?
Wenn mir jemand helfen kann wäre ich dankbar, denn im Internet finde ich auch nichts eindeutiges.
LzG
Max
2 Antworten
Max, nun bin ich aber tatsächlich sehr erstaunt, dass DU diese Frage stellst.
In Österreich ist die Reform 1 zu 1 umgesetzt worden, sprich dein 120 PS-Moped, gedrosselt auf 48 PS, darfst du in Österreich mit dem FS A2 nicht fahren. Ergo fährst du ohne (erforderliche) Fahrerlaubnis. Somit wirst du nach Österreichischem Recht "verknackt" und fertig ist der Lack. Ob in der Schweiz alles in Butter ist, entzieht sich meiner Kenntnis,
Gerade geschaut: Österreich: Der Strafrahmen für Fahren ohne Führerschein reicht von 363 bis 2.180 Euro. -.- Eigentlich logisch wäre es so: was ich in Land A habe, darf ich in Land B zumidnest wenn ich mit FS aus Land A fahre (z.B. da zu Besuch bin) auch fahren
Mal ganz davon abgesehen, ob du in Österreich fahren darfst oder nicht..:
Habe mich selbst bei der Führerscheinstelle informiert (Arbeitskollegen von mir, daher konnte ich zig mal nachfragen).. Der Führerschein für 48PS ist NICHT der selbe wie der für 34PS..! Man kann zwar im Januar zur Führerscheinstelle rennen und sich den 34er umschreiben lassen, sodass man 48 fahren darf, jedoch musst du dann wenn die Drossel raus kommt, nochmal eine praktische Prüfung machen - und wie teuer die sein wird, weiß noch niemand.
Die Prüfung entfällt, wenn du bei dem alten 34er Führerschein bleibst.
Hmm, also den Führerschein darf man sich von 34 auf 48 PS umschreiben lassen (ohne Prüfung?) aber fahren darf man dann damit nicht?
Die Prüfung kommt dann erst, wenn du die Drossel rausnehmen willst.
Falsch, da es eine "Bestandsschutzregelung" gibt... Wenn dir einmal das Recht zugesagt wurde, nach 2 Jahren offen fahren zu dürfen, darfst du darin nicht mehr eingeschränkt werden. Da die Fahrerlaubniisklassen "angepasst" werden (einen 34PS Führerschein gibt es nicht mehr), ist man ganz normal nach der Frist ab Erwerb des 34PS Führerscheins aus der Drosselzeit raus, jedoch darf man ab 19.01.2013 48PS fahren und muss KEINE Prüfung erneut ablegen. Ander wäre der Fall, wenn ein 48PS Führerschein neben dem 34PS Führerschein hinzugefügt werden würde, aber hier handelt es sich um eine Änderung der Fahrerlaubnisklassen.
Da hast du etwas falsch verstanden. Die praktische Prüfung müsste man machen, wenn man NUR den 48PS Führerschein ab 2013 machen würde.
LzG
Max
Siehe dazu auch hier: http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-fhrerscheinregelung-fr-motorrder-ab-2013/387737
Nunja, nicht übel nehmen aber ich denke da liegst du falsch..
Ich arbeite selbst im Straßenverkehrsamt und habe bei dem Leiter der Führerscheinstelle nachgefragt.
Du kannst den 34er so behalten wie er ist (34 PS, ohne Prüfung nach 2 Jahren offen fahren). Du kannst ihn aber auch umschreiben lassen und somit der neuen FS Klasse anpassen (48 PS, mit praktischer Prüfung nach 2 Jahren).
Bzgl der Bestandsschutzregelung.. Du kannst den 34er ja behalten. Daher wird dir auch kein Rest verwehrt was du einmal hattest. Solltest du ihn umschreiben, machst du es freiwillig und bist mit der Prüfung einverstanden.
Ja weil man leider überall was anderes hört und ich mich eigentlich (genau bei dir) rückversichern wollte. Nächstes mal rufe ich einfach an.
Ich hatte irgendwie die Hoffnung, dass ja aufgrund der Tatsache dass ich einen deutschen Führerschein habe, auch deutsche Fahrerlaubnisklassen gelten, aber das war wohl mehr ein Wunsch als alles andere. Ergo könnte ich in Amerika doer Thailand eine offene Maschine fahren, wenn es im (Bundes)staat keine Regelung bzgl. Drossel gibt?
Dann kann ich nicht nach Österreich fahren, na klasse -.-
Gleich mal schauen was in Österreich auf Fahren ohne Fahrerlaubnis steht und die Schweizer Fahrerlaubnisklassen anschauen.
Danke dir für deine Antwort.
LG
Max