Fahrrad in Straßenzulassung fähigen Cafe-Racer?

3 Antworten

Während die Idee des Motorrad Marke Eigenbau hatte glaube ich schon jeder mal und spätestens dann verworfen, als er recherchiert hat was das Ganze kosten würde.

Zuallererst mal, mit "nur" einem Versicherungskennzeichen ist es nicht getan. Du musst es ja auch erwerben. Das ist wohl die größte Hürde. Denn dafür brauchst du eine Betriebserlaubnis. Auch für ein Fahrrad mit Hilfsmotor.

Lediglich Fahrräder mit Tretkraftunterstützung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (rechtlich als Pedelec bezeichnet) erfordern keine Betriebserlaubnis.

Die Betriebserlaubnis wird seit einigen Jahren in Europa über das CoC (Certificate of Conformity) geregelt, welche ein Nachweis einer Typgenehmigung darstellt.

Nun, dein motorisiertes Fahrrad Marke Eigenbau hat keine Typgenehmigung, damit also auch keine Betriebserlaubnis.

Damit wirst du dann wohl zur Einzelabnahme müssen. Und das ist teuer. Denn hier wird extensiv getestet, ob das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann. Bei einer Komplettabnahme eines Fahrzeuges kannst du mit einem Betrag rechnen, der sich im mittleren vierstelligen Bereich befindet. Also mit mehreren tausend Euro. Und dabei hast du noch nicht mal eine Gewährleistung, dass du es überhaupt abgenommen bekommst. Das wären dann also mehrere tausend Euro einfach in den Sand gesetzt.

Genau das ist übrigens auch der Grund, warum man auf ebay-kleinanzeigen und mobile.de so viele "Projektmotorräder", die derzeit nicht zugelassen sind zu einem spott günstigen Preis findet. Weil die Leute nicht im vornherein Recherchieren, was auf sie zu kommt. Da fangen Leute an wild rum zuschrauben, verlieren die Betriebserlaubnis und stellen fest, dass Einzelabnahmen mega teuer sind. Daraufhin geben sie auf, stellen das Ding spott günstig rein, weil sie es so schnell wie möglich wieder los bekommen wollen und wissen, dass keiner das Ding für teuer kaufen wird, weil noch so viel Geld reingesteckt werden muss.

Zu deiner Aussage, dass das Motorrad wegen der Querstange im Lenker die Betriebserlaubnis verlieren würde. Da gäbe es schon viele andere Gründe, warum es die Betriebserlaubnis verlieren würde. Sämtliche Änderung an Teilen, die das Fahrverhalten beeinflussen, sind eintragungspflichtig.

Welche Teile der Eintragungspflicht unterliegen, bzw. eintragungsfrei sind, kannst du hier finden: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ratgeber-dekra-gtue-kues-und-tuev-uebersicht-eintragungspflichtig-eintragungsfrei-abe-co/

Ich würde meinem Geldbeutel einen Gefallen tun und es sein lassen.

Oke danke für deine Antwort,

andere Frage und ich hoffe du reisst mir jetzt nicht den Kopf ab:)

Wenn ich mir theortisch ein Rad mit Hilfsmotor baue und damit im Strassenverkehr fahre, was könnten da so für Straffen auf mich zu kommen? Weil, einmal habe ich gefunden das Fahren ohne ABE ca. 50-100 Euro kostete, stimmt das denn?

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@Hallo007007

Ich finde die Formulierung "was kostet das?" scheiße. Die impliziert ein bisschen, dass es keine Strafe ist, sondern dass es in Ordnung ist, wenn man den "Preis" dafür zahlt.

Nichts desto trotz:

Die Strafe, die dich erwartet ist die Folgende:

Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis: 50 €

Weil dir eine Gefährdung vorgeworfen werden wird: 135 €

Weil dir Vorsatz vorgeworfen werden wird: doppeltes Strafmaß, also 270 €

Gefährdung wird dir definitiv vorgeworfen, immerhin hat das Ding NIE eine Betriebserlaubnis gehabt. Damit kann eine potentielle Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Ausreden wie "das wusste ich nicht" ziehen dann auch nicht mehr. Damit ist der Vorsatz auch gewiss.

Mit mindestens 270 € kannst du auf jeden Fall rechnen.

Dazu kommt noch, dass du ohne Versicherungsschutz fährst, versichert bekommst du es ohne Betriebserlaubnis natürlich nicht.

Das ist eine Straftat und kann mit einem Bußgeld von bis zu 180 Tagessätze, bis zu 6 Punkten und einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Erschwerend kommt noch hinzu, fährt das Ding über 45 km/h reicht auch der Autoführerschein theoretisch nicht mehr aus, dann gibt's noch ne Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Daraus folgt ein heftiges Bußgeld, bis zu 8. Punkte und eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Nun haben wir in Deutschland natürlich den Grundsatz der Tatmehrheit. Das heißt es wird nur das strengste Strafmaß geahndet.

Aber selbst das kann ein Jahr im Knast verschaffen. Selbst, wenn du noch 17 bist und begleitetes Fahren machst. Denn bei solch einer kriminellen Energie bei solch einer Straftat wird kaum ein Richter Gnade walten lassen. Besonders wenn raus kommt, dass du dich im Internet vorher informiert hast ;)

Kleiner Tipp: ruinier dir nicht deine Zukunft für solche Sachen. Der Traum eines selbstgebauten Motorrads läuft dir nicht weg. Den kannst du dir auch später noch erfüllen, wenn du die finanziellen Mittel dazu hast.

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Also soweit ich weiß darfst du an deinem Fahrrad einen Motor anbringen aber benötigst natürlich ein Kennzeichen.

Wenn du ein Mofa umbaust erlischt die ABE.

Du kannst vielleicht versuchen das als Einzelabnahme beim TÜV zu bekommen aber das wird extrem schwierig und teuer.

Hallo Julian04,

die frage ist halt wie ich ein Kennzeichen für mein Rad bekomme?

Also für ein Versicherungskennzeichen musst du normalerweise die ABE vorlegen.

Wie schon gesagt, Einzelabnahme beim TÜV mit Abgas und Lautstärkemessung etc.

Hör auf deinen Geldbeutel!

Wenn du mit deinen Scheinchen da drin nicht mindestens eine Woche lang den Ofen beheizen kannst lass es lieber sein ;)

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