Fabrikneues Motorrad mit Drosselung online zulassen?
Ich möchte meine neue Maschine zulassen und wollte das ganze über ikfz online machen. Hier steht jetzt aber, dass ich bestätigen muss, dass keine Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt wurden, als in der Zulassungsbescheinigung II stehen. Durch die Drosselung ist das aber ja erfolgt.
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, das Motorrad online zuzulassen, oder muss ich mit der Bescheinigung vom TÜV zum Amt gehen?
1 Antwort

Durch die Drosselung ist das aber ja erfolgt.
Nein.
Die Zulassungsbescheinigung II ist der Brief und der bleibt eintragungslos.
Die Drosselung wird in den Teil I (= Schein) eingetragen.

Ich kann hier nichts von einer Bestätigung lesen:
Da die Leistungsdrosselung in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen wird, musst du bei der Behörde persönlich vorstellig werden. (Es gibt ja auch einen Zulassungsservice)


Da habe ich die Überprüfung vom TÜV. Also alle Dokumente sind vorhanden.
Bedeutet ich kann einfach die online Zulassung durchführen und die Frage dass nichts verändert wurde ignorieren?