ESD geklaut - Anzeige - was nun?

3 Antworten

Hallo, danke für eure Antworten.

Das Motorrad stand schon in einem umzäunten Hof mit Tor, jedoch ist dieses Tor bzw. das Schloss defekt. Es ist zudem das komplette Jahr angemeldet, es gibt somit keine Ruhephase in diesem Fall.

Leider kann ich den Zeitraum kaum einschränken. Ich müsste somit mindestens Dezember/Januar/Februar komplett angeben. Ist es hier ratsam einfach zu behaupten, es wäre in den letzten 2 Wochen passiert? Dürfte ja nicht nachvollziehbar sein.

Nee, nicht flunkern, das bringt nichts. Wenn die Versicherung Stress macht, weil Du kein genaues Schadendatum angeben kannst, dann melde Dich nochmal. Dann sehen wir weiter. :-)

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Nach meinem Wissen gilt die Teilkasko, auch wenn du unterwegs bist und das Motorrad auf der Straße steht und du im Kino bist oder so, also nicht in abgeschlossener Garage etc.

Leider gilt das für's Mopped nur eingeschränkt, s. meinen Beitrag oben.

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...Dann fange ich mal an... :

Also: Hin zur Polizei, den Diebstahl melden. Bis dahin wird am Motorrad nichts (!) verändert (mögliche Spurensicherung). Aber bevor Du zur Polizei gehst, solltest Du versuchen, den Zeitraum des Diebstahls einzugrenzen (wann wurde zuletzt das Moped unberührt gesehen). Die Versicherung wird sehr allergisch darauf reagieren, wenn Du als Schadenzeitpunkt "Winter" angibst. Dann gibt es garantiert Stress...

Dann nimmst Du Kontakt mit der Versicherung auf (Tagebuchnummer der Polizei ist wichtig). Bei der Versicherung wirst Du in der Regel auch die Möglichkeit haben, den Diebstahl online zu melden.

Zu Deinem letzten Absatz : Eine Versicherung haftet nur für Haftpflichtschäden. Zur Abstellung während der "Ruheversicherung" (wenn das Moped abgemeldet ist. Wenn es angemeldet ist, ist es schnurzegal, wo es steht ): Wenn in Deiner Police steht, dass Du das Moped regelmäßig in einer verschlossenen Garage o.ä. abstellst, kannst Du nicht auf Entschädigung hoffen. In vielen Policen taucht im Zusammenhang mit der "Ruheversicherung" der Begriff "umfriedeter Abstellplatz (z.B. geschlossener Hofraum)" auf. Was darunter zu verstehen ist (reicht ein Jägerzaun, über den ein gichtkranker Dackel springen kann, oder muss es Nato-Draht sein), darüber lässt sich trefflich streiten und ist mit Deinen Informationen nicht zu beurteilen.

Es ist auch unerheblich, wie die ESD am Fahrzeug angebracht sind. Wenn die Befestigung, so wie von Dir beschrieben, auch vorgesehen ist, gibt es keine Probleme. Die Definition "fest mit dem Fahrzeug verbunden" bedeutet nicht, dass die ESD nur bei angeschweisstem Zustand versichert wären. Insofern greift Deine Teilkasko, natürlich nur, wenn Du auch die Prämie bezahlt hast.

Ich denke, das reicht vorerst.

Es grüsst Dich der "Alte" als Versicherungsmakler.

............ was soll man zu dieser Antwort noch hinzufügen ?!? Wie immer fundiert, kompetent, sachlich, Klasse!

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@user5432

Klaus, vielen Dank für die Blumen (oder schreibe ich als Männlein nicht "Blumen"?). :-)

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@deralte

Da spricht wohl der Versicherungsexperte aus dir! :-)) Hut ab!! Oder DH - wie du willst....

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