Darf ich mir ein Pressluft Horn mit E abzeichen in den Motorroller bauen?

3 Antworten

STVZO §55

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist.

Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen

. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Demnach muss die Hupe auch über eine Zulassung mit entsprechender ECE Kennung verfügen, die den Verwendungsbereich im öffentlichen Straßenverkehr abdeckt. Allerdings sind für die meisten Fanfaren auf dem Markt andere dB Angaben  als in der STVZO angegeben, eine Umrechnung und Vergleichbarkeit ist so nicht unbedingt gegeben.

Wenn es eine legale Hupe für ein KFZ und diese E-Nummer nicht nur die Artikelnummer bei Amazon ist solltest du sie montieren dürfen (die Hupe, nicht die Artikelnummer   .. muss man heutzutage vielleicht dazusagen  ;)  )

An deiner Stelle würde ich auch mal schauen,wie viel Strom das Teil braucht,nicht das beim Hupen dein Roller ausgeht.