Darf ich auf dem Motorrad eine Blitzerapp benutzen?

2 Antworten

Die Hürden, dass jemand so etwas einsehen darf, sind recht hoch, so einfach ohne dringenden Verdacht darf niemand an dein Handy oder Navi. Darfst es natürlich nicht freiwillig vorzeigen (so a la "ich hab doch nichts zu verbergen"), und auch wenn man höflich gefragt wird, kann man ebenso höflich "nein" sagen.

Ob Radarwarner oder Blitzerwarner legal oder illegal sind, steht grundsätzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (Quelle: § 23 Abs. 1b StVO)

Ob die Blitzer-App legal oder illegal ist, ist eine

 

rechtliche Grauzone

. Dennoch können die Behörden ein Bußgeld für die Benutzung der Software verlangen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit

 

75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet

.

Sind Radarwarner im Navi erlaubt?

Hier gilt die gleiche Rechtslage wie bei Blitzer-Apps. Der reine Besitz ist nicht strafbar. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, aber die Funktionen nicht. Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.

Wer jedoch bei der Benutzung solcher Funktionen erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. In der Theorie darf die Polizei das Navi mit Warnfunktion sogar beschlagnahmen.

Es ist jedoch erlaubt,

 

vor der Fahrt nach Blitzern zu gucken

. So können Sie den Radarwarner oder die Blitzer-App nutzen, um sich die Verkehrsmessungen anzugucken, die auf Ihrer Strecke liegen.

Ich sehe das Thema zumindest in D nicht als rechtliche Grauzone. Das Zitat aus der Stvo ist hier m.E. eindeutig und nicht interprätationsfähig

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@geoka

Seh ich auch so, für mich gibts da nichts zum diskutieren - ein Handy ist ja nicht dazu bestimmt, nach Blitzern zu suchen - und von Software steht ja nichts dort - also für mich erlaubt.

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@MopedTunerAT

Es gibt verschiedenste Ansätze und Urteile wonach auch eine Handyapp mit unter dieses Gesetz fällt. Aber auch Meinungen, die eine Anzeige von festen Blitzern als unzulässig ansehen, die Meldung über mobile Blitzer hingegen nur als Hinweise von Nutzern.

Ich vertrete den Standpunkt, dass bei "...Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen... " auch ein Handy darunter fällt, dass Blitzer oder Gefahrenpunkte, mittels App und unabhängig der Quelle, aktiv anzeigt.

Das Verwenden von Karten in Papierform mit eingezeichneten Blitzern kann technisch nicht aktiv anzeigen und darf verwendet werden, auch wenn es während der Fahrt unpraktisch bis gefährlich ist. Zumindest ohne Beifahrer...

Gemäß deiner Argumentation könntest du ja auch behaupten, dass im Gesetz nichts von Smartphones, Tablets usw. steht und dies dann ja folglich alles erlaubt sein muss. Wäre zu schön, wenn es so einfach wäre...

Im Gesetzt steht  auch, dass Telefonieren am Steuer verboten ist. Was aber wenn ich mir ein Laptop ans Ohr halte und damit IP Telefonie betreibe? Erlaubt? Wohl kaum ;-)

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