Bin ich haftbar, wenn beim Motorradhändler ein Motorrad umfällt, auf dem ich 1 min zuvorgesessen bin

5 Antworten

Melde die Sache deiner privaten Haftpflichtversicherung. Die stellt fest, ob du haftbar bist . Wenn sie die Zahlung des Schadens ablehnt, bist du auch nicht haftbar, denn ein Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann dir nicht nachgewiesen werden. Praktisch ist die private Haftpflichtversicherung dein Rechtschutz und die Sache ist deren und nicht mehr dein Problem.

Du bringst es kurz,prägnant und rechtlich(!) richtig auf den Punkt. Exakt SO wollte ich auch antworten.

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So wie´s aussieht, zahlt meine Haftpflichtversicherung. Probesitzen wird nicht unter die Benzin- Klausel gerechnet.

Danke für´s Feedback, da geht´s ja jetzt gut für dich aus. Gruß T.J.

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Nachdem das Moped anfangs einen sicheren Stand hatte und nach dem Probesitzen offensichtlich nicht mehr dahin zurückversetzt wurde, gehe ich mal davon aus, dass die private Haftpflich einspringen muss.

Hat man nicht für solche Fälle eine private Haftpflichtversicherung die dafür eintritt. Immeerhin wurde ja grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen, daher... Ich würde dies der privaten Haftpflichtversicherung melden, die sollte sich darum kümmern.

Der Händler ist auf jeden Fall seiner Sicherungs - und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Außerdem stand er zum Zeitpunkt des "Umfalles" der Maschine näher als du. Es dürfte ihm also sehr schwer fallen, zu beweisen, daß du der Verursacher bist. Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen.

Was war das für eine Maschine? Vielleicht sogar ein im Preis stark reduzierter Ladenhüter? Ich kenne Händler, die aus solchen "Unfällen" manchmal einen Versicherungsfall zulasten des Kunden machen, um die Maschine mit Gewinn loszuwerden. Ich selbst war mindestens 2x Opfer solcher Machenschaften (indirekt durch einen Mitarbeiter).