Allgemeine Fragen zu einer eigentlich nicht erlaubten Drosselung..?

4 Antworten

Es gibt Verzeichnisse, auf die auch die Polizei Zugriff hat und so feststellen kann, welche Leistung original vorliegen müsste. So dumm sind die Jungs und Mädels auch nicht, einen Computer und Google kennen die auch schon.

Es zählt immer die angegebene Leistung ab Werk als Maßstab. Punkt.

Wäre es dann nicht möglich zu sagen "Hey, mein Motorrad hat bis die
Leistung am Hinterrad war Leistung eingebüßt, hatte also weniger als
diese 96 PS."?

Nein, denn es zählt nicht die tatsächliche Leistung sondern die in der Typprüfung ermittelte.  

Also könnte man doch die Maschine generell schon zuvor auf den Prüfstand stellen, sie mit der Leistung am Hinterrad eintragen lassen und dann von dieser herunterdrosseln?

Ja, dann brauchst du aber für dieses eine Mopped eine Einzelzulassung . So als hättest du das ganze Mopped selbst gebaut. Die Prüfprozeduren kosten weit 5stellig. Abgas-Normzyklus, Fahrgeräusch-Fahrversuche, das müßte dann alles noch mal gemacht werden, nur für dieses eine Mopped.

Immerhin steht im Gesetz doch nicht explizit etwas, dass man nur von der Originalleistung drosseln darf oder?

Von wo denn sonst. Das Mopped hat eben eine Leistung und da fängt man an. In wievielen Stufen du das machst interessiert niemand.

Du kannst auch bei ner Tempokontrolle nicht argumentieren daß du nicht 80 gefahren bist weil das Mopped schon 20 drauf hatte als du aufgesprungen bist, du persönlich also nur 60 beschleunigt hast  ;o) 

ps

Immerhin steht im Gesetz doch nicht explizit etwas, dass man nur von der Originalleistung drosseln darf oder?

Das muß da auch nicht expizit stehen. Gesetze sind nicht eindeutig wie Algorhytmen oder Tabellen wo einem Eingangswert ein Ausgangswert zugeordnet wird. 

Gesetze müssen interpretiert werden um ihren Inhalt zu erfassen.


Hier relevant wäre die teleologische Auslegung ( auch „Auslegung nach dem Sinn und Zweck einer Gesetzesbestimmung“). 

Der Richter versucht zu verstehen was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bewirken wollte,

Und das war ganz sicher nicht, daß eine Modellreihe von der Zulässigkeit für den A2 ausgeschlossen wird und dann ein Hallodri daher kommt und mit messtechnischen Tricks ein einzelnes Fahrzeug an der Regelung vorbei schleußt.  ;o)

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Immerhin steht im Gesetz doch nicht explizit etwas, dass man nur von der Originalleistung drosseln darf oder?

Doch:

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;

So wird das dann auch im deutschen Recht zu finden sein wenn sie es endlich gebacken bekommen.

Abgeleitet -> wie war das Fahrzeug ursprünglich in Betrieb genommen worden? Wie war es dafür homologiert?

Siehe Z800 und Z800e. Die erstgenannte Maschine ist NICHT A2-tauglich. Die zweitgenannte Version ist auf 70 kW homologiert und somit auf 35 kW gedrosselt A2-tauglich.
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Die Idee, welche du anführst, wurde auch schon 2013 diskutiert bzw. von mir bei der einen oder anderen Stelle hinterfragt: Woher weiß der Beamte vor Ort überhaupt ob die Yamaha R1 nicht offen nur 70 kW hatte? Schließlich kann er nirgendwo nachschauen.

Justitia mag blind sein, die Exekutive ist es nicht - und auch nicht blöd. In der aktuellen Zeit ist es sehr einfach herauszufinden wie hoch die ungedrosselte Leistung war bzw. ist.

Ob die Drosselung mit dem Leistungsgewicht in Ordnung ging, wird auf jeden Fall bei einem Verkehrsunfall relevant. Ich denke, dass in einem solchen Fall die Versicherung streikt. Dahingehend wird Dir "der alte" oder Dein Versicherungsmann nähere Auskünfte geben können.