Alarmanlage nachträglich einbauen erlaubt?
Hallo zusammen. Ich habe gehört, dass es laut StVO nicht erlaubt ist eine Alarmanlage nachträglich einzubauen, die auf erschütterungen reagiert. Ist da was dran? Hat schon einmal jemand eine HU bekommen, wo ersichtlich war, dass euer Bike eine Alarmanlage hatte? Wäre eigentlich auch kein Problem den Sender vom Schlüsselbund zu entfernen und ggf. noch vom Strom trennen. Würde mich aber mal interessieren. Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß Micha
ps. Bitte keine Diskussionen, ob eine Alarmanlage am Bike Sinn macht oder nicht, Danke.
1 Antwort

Ich habe eine Alarmanlage selber gebaut. Das ist zulässig, wenn einige Richtlinien eingehalten werden. Die Dauer des Alarms darf 3 Minuten nicht überschreiten. Daueralarm ist unzulässig. Die Lautstärke ist meines Wissens auch begrenzt. Genaue Fakten kann ich nicht sagen, da meine Alarmanlage nicht „normal“ funktioniert. Daher keine Richtlinien. ----- Zu Deinem Kommentar: Deine Frage ist sachlich. Die wird auch so beantwortet. Wenn Du Dir die Fragen durchließt, bei denen eine „Spaßantwort“ gegeben wurde, wirst Du selber sehen, dass man die nur so antworten kann. Auch bei einer guten Frage kann schon mal ein spaßiger Kommentar auf korrekte Antworten folgen. Na und? Viele sehen es hier sehr locker. Wenn nur streng sachlich geantwortet werden soll, ist ein Lexikon oder der wissenschaftliche Rat an der Universität zu fragen. Also locker sehen, wir sind Biker und keine Chorknaben. Vergleiche dieses Forum mal mit anderen Foren. Hier ist der Umgang miteinander weder beleidigend noch anzüglich oder rassistisch. Ein Späßchen wird doch noch erlaubt sein, oder? Gruß Bonny2


Ganz jenau meine Meinung, mein Dicker!