48 PS auf 15 drosseln für A1 mit 16 ?
Hallo ich werde bald 16 und will unbedingt meinen führerschein machen da ich Motorradverliebt bin Ich wollte mir die yamaha YZF R125 kaufen aber da die nur 400€ weniger kostet als die R3 wollte ich fragen ob ich die R3 auch kaufen könnte und diese dann zu drosseln und mit 18 (wenn ich dann den a1 habe) die drosselung aufheben?? Ist das erlaubt? wenn ja hätte ich ein besseres motorrad welches mir länger spass bereitet XDdanke schonmal für alle antworten...
1 Antwort
Moinsens,
schau Dir mal die "Bedingungen" vom A1 an; also was Du alles damit fahren darfst. Der A1 gewährt Dir das Führen von Krafträdern, die max. 125ccm und 11kW (15PS) haben.
Die R3 erfüllt damit beides nicht. Das Drosseln ihrer Leistung auf die 11kW würde noch gehen, dann hast Du aber immernoch die Hubraumklausel. Und den zu drosseln liegt wahrscheinlich weit außerhalb Deines Budgets. Da wäre es gescheiter, gleich einen anderen Motor einzubauen, aber da gibt es eben wieder Scherereien mit TÜV, Zulassung und so weiter.
BTW: Mit "mit 18" wirst Du wahrscheinlich den A2 meinen, oder?
Und jetzt noch der Senf, den ich unter jeden Beitrag schreibe, aber trotzdem jedes Mal ernst meine: Viel Erfolg bei der Ausbildung und stets eine sichere und knitterfreie Fahrt!
Das kann ich Dir so nicht unterschreiben - oder ich liege seit Jahren falsch.
Hier mal eine Quelle, die ich recht seriös finde: www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/
Daraus entnehme ich:
- maximal 125 ccm Hubraum
- maximal 11 kw (entspricht 15 PS)
- Leistungsverhältnis maximal 0,1 kW/kg
Dein Gefährt muss alle Bedingungen erfüllen; Richtwerte in diesem Sinne gibt es hier nicht. Das Leistungsverhältnis hat man eingeführt, damit du mit der Kiste nicht beschleunigen kannst wie ein Irrer. Das gibt es beim A2 auch.
Beispiel: Ich würde mit meinem A2 gerne die Husqvarna 701 (145 kg) fahren. Die werksseitigen 73 PS (54 kW) kann ich auf die für den A2 erlaubten 48 PS drosseln. Nun darf ich das Teil allerdings noch nicht fahren, da es nicht den erlaubten max. 0,2 kW/kg entspricht. 54 kW / 145 kg = 0,37 kW/kg > 0,2 kW/kg
Wenn ich sie also trotzdem fahren möchte, müsste sie auf 39,4 PS gedrosselt sein.
max. Leistung = 0,2 kW * 145 Kg = 29 kW = 39,4 PS
Alle Rechnungen ohne Gewähr!
Um auf Deinen Kommentar zurückzukommen: Du kannst auf 15 PS drosseln, darfst aber nicht fahren, weil Dir Dein A1 nur max. 125 ccm erlaubt. Es sind also nicht alle drei Kriterien erfüllt.
Unter oben genanntem Link habe ich noch folgendes gefunden:
"Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013,
muss das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachtet werden. Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat, muss diese Regelung nicht beachten."
Das ist mir selbst völlig neu, deshalb kann ich mich dazu nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Viele Grüße. :D Bei Fragen fragen.
anscheinend gibt es da eine ausnahme irgendwie mussman nich 125ccm haben es ist nur eine orientierung die polizei sagt das man 0,1kw pro kilo haben darf also 15 ps das bedeutet ja das ich es auf 15 ps drosseln dürfte...