35kW Drossel nachrüsten obwohl schon eingetragen?
Guten Tag liebes Forum,
ich habe 2 Probleme mit meiner gebraucht gekauften ER6F (BJ. 2006):
- Sie soll auf 35kW gedrosselt sein gemäß Vorbesitzer. Im Fahrzeugschein steht nur "Leistungsred. d. Einbau eines Gaswegbegrenzers, D=7,2 mm", allerdings unter Feld Leistung steht noch die Originalleistung. Ist dies normal?
- Ich bin die Maschine gestern das erste Mal richtig ausgefahren und muss sagen, diese ist keinesfalls gedrosselt, da sie ziemlich schnell 220 km/h erreicht hat (mit Drossel sollte sie ca. 180 laufen) und auch die Beschleunigung viel zu krass ist. Auch habe ich am Bowden-Zug keinesfalls eine Begrenzung/Anschlag entdecken können. Nun die Frage, da eine Drossel ja zumindest hoffentlich (siehe 1.) eingetragen ist: Kann ich mir jetzt einfach eine Gaswegdrossel kaufen und diese selber einbauen und es dann dabei belassen oder geht das nicht, da irgendwo vermerkt ist welche Drossel genau wann und wo eingebaut wurde? Brauch ich vielleicht die damalige Bescheinigung zu der alten Drossel oder kann ich einfach eine neue einbauen?
Vielen Dank schonmal!
1 Antwort
Du könntest natürlich eine Drossel nehmen, die diese Spezifikation erfüllt, allerdings gehst du damit natürlich das Risiko ein, dass du nicht weißt, ob die Drossel ausreichend ist.
Der korrekte Weg wäre es das Motorrad korrekt zu drosseln und die Drossel neu eintragen zu lassen. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, da du mit Gewissheit sagen kannst, dass das Motorrad dann korrekt gedrosselt ist.
Solltest du den ersten Weg einschlagen und auf Risiko leben, könnte dir im Falle einer Kontrolle, falls festgestellt wird, dass das Motorrad nicht ausreichend gedrosselt ist, Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden, was keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist und demnach entsprechend strikt geahndet wird, häufig mit einer Haftstrafe auf Bewährung oder zumindest mit einer satten Geldstrafe.
Tipp übrigens für Polizeikontrollen, falls du den ersten Weg einschlägst: sag was die Polizei hören will, versuch nicht dich rauszureden. Erzähle denen auch nicht die Story, dass du die Drossel nachgerüstet und nicht erneut eingetragen hast, denn am Ende wird dir bloß noch Vorsatz vorgeworfen. Sag einfach nur du hättest die Maschine so gekauft und im besten Gewissen weiterverwendet, somit entgehst du zumindest der Vorsatz-Strafe.