Fußraster Trittbretter

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Alles, was Du an Deinem Bike veränderst ist nicht mehr "Original" und Du must es durch den TÜV eintragen lassen. Fußrastenanlagen (vor-oder zurückversetzt, Trittbretter) haben nicht alle beim Kauf eine TÜV-Genehmigung. Also Vorsicht! Bei selbstgebauten Trittbrettern, oder Rastenanlagen ist ein Gang zum TÜV unumgänglich, wenn Du keine Unannehmlichkeiten auf der Straße haben möchtest. Gruß hj-austria