Fußraster Trittbretter
Wer kann mir sagen wenn ich meine Fußraster wegmache und mir selbst Tritbretter für meine Suzuki - Copper mache, eine TÜV - Genemigung brauche oder ich sie ohne Fahren darf.
1 Antwort
Alles, was Du an Deinem Bike veränderst ist nicht mehr "Original" und Du must es durch den TÜV eintragen lassen. Fußrastenanlagen (vor-oder zurückversetzt, Trittbretter) haben nicht alle beim Kauf eine TÜV-Genehmigung. Also Vorsicht! Bei selbstgebauten Trittbrettern, oder Rastenanlagen ist ein Gang zum TÜV unumgänglich, wenn Du keine Unannehmlichkeiten auf der Straße haben möchtest. Gruß hj-austria