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Antworten auf Fragen von nase1

Ist am Tag der Abmeldung das Fahrzeug noch zugelassen und versichert?

beantwortet von Arpie am 7. August 2008 19:49
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Nur der direkte Weg von der Zulassungsstelle nach Hause bzw. zur Unterstellmöglichkeit, sofern diese nicht außerhalb des Zulassungsbezirks liegt.Also mit ner Tour an dem Tag ist nichts mehr.



Ist am Tag der Abmeldung das Fahrzeug noch zugelassen und versichert?

beantwortet von zweifel am 7. August 2008 15:21
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Hi nase, am Tag der Abmeldung bleibt das Fahrzeug noch zugelassen versichert, damit es z.B. noch nach Hause bewegt werden kann. Da muss man halt mit abgekratztem Siegel durch die Gegend fahren.



Welche Technik verbirgt sich hinter "S-Rad" von Suzuki?

beantwortet von lastsandman am 2. August 2008 12:12
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Übrigens von Kawa erfunden :-)



Wo kommen Bodis Schalldämpfer her?

beantwortet von Frank am 23. Juli 2008 16:11
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So wie es auf den ersten Blick ausieht aus Reutlingen. http://www.bodis-exhaust.net/



Helm auf Fliesenboden gefallen: muss ein neuer her?

beantwortet von greigri am 19. Juli 2008 08:47
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Wenn mein Helm auf den (Fliesen)boden fällt, untersuch ich ihn natürlich nach Kratzer und Beschädigung. Bin aber der Meinung, das muss er aushalten, und verwende ihn weiter. Ist ja keine Porzellanvase. Das ist mir schon passiert, und ich weiss auch, dass die Hersteller was Anderes sagen.



Warum werden Auspuffkrümmer manchmal doppelwandig gebaut?

beantwortet von demosthenes am 7. Juli 2008 20:01
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Ob die Dinger deutlich leiser sind, hängt von den Details ab, aber auf jeden Fall werden sie an der Oberfläche nicht so heiss.



Helm auf Fliesenboden gefallen: muss ein neuer her?

beantwortet von antbel am 2. Juli 2008 09:06
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Der Helm ist die größte Überlebenschance des Bikers. Da muss jeder für sich entscheiden, wieviel dieser Chance er in nutzen will. Ich würde den Helm in jedem Fall tauschen. Ok, eine Innnenbeschädigung gibt es wohl nicht, aber das aussen ein Teil der Helmschale in ihrer Struktur geschwächt sein kann, sollte man nicht ausschliessen. Und wenn dann bei einem Unfall nicht ein einziger stumpfer Schlag erfolgt, sondern der Helm genau an dieser vielleicht schwachen Stelle meterlang über den Asphalt rutscht und sich dort auflöst, ggf. incl. Kopf? Ich hatte letztes Jahr einen solchen verunfallten Helm von einer Bekannten in der Hand. Fazit für mich: Es gibt genügend Sonderangebote guter Helme.



Helm auf Fliesenboden gefallen: muss ein neuer her?

beantwortet von konradiii am 1. Juli 2008 16:06
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@Cebele1000. Sorry, aber ich muß hier mal meine Zweifel an dieser Aussage anmelden. Was gtreiber geschrieben hat ist doch richtig: Die Schicht, die die Stoßenergie aufnimmt befindet sich im Inneren des Helms. Diese verformt sich irreversibel und nimmt dabei die Energie zum großen Teil auf..Folge: der Schädel bleibt heile, klappt aber nur einmal. Dazu muss der Schlag auf den Helm aber so stark sein, dass sich die flexible Außenhülle des Helms verformt oder etwas mit Gewicht (ein Kopf :-) ) im Helm befinden, welcher das innere Helmmaterial verformt (Kraft erzeugt Gegenkraft). Das ist beides bei einem Helm, der vom Tisch/Regal..runterfällt nicht der Fall! Zu den Mikrorissen: Falls es diese überhaupt gibt. Erklär mit bitte jemand warum Risse verhindern sollten, das vom stoßdämpfenden Polystyrolmaterial im Helminneren, Stoßenergie aufgenommen werden kann! Im Fall eines Sturzes würden diese Risse ja sowieso wieder zusammengequetscht werden. Mit kommt bei der ganzen Diskussion eher der Gedanke, dass diese Behauptungen von den Helmherstellern verbreitet werden. Die haben schließlich ein Interesse neue Helme an den Mann/ die Frau zu bringen. Ich lass mich gerne mit Argumenten eines Besseren belehren.



Haftungsverzicht bei Pulkfahrten?

beantwortet von demosthenes am 30. Juni 2008 17:47
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Ein Glück, dass das Gericht hier so entschieden hat, denn wer sich gemeinsam nicht an die Regeln hält - und damit ja auch unbeteiligte Dritte gefährdet - der sollte nicht auch noch Schadensersatz zugesprochen bekommen gegen seine Mitfahrer im Pulk.



Haftungsverzicht bei Pulkfahrten?

beantwortet von mfbiker am 30. Juni 2008 14:10
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Finde ich ein vernünftiges Urteil. Die StVO zu überschreiten ist ein Ding - darüber kann jeder seine Meinung haben, die Gerichte haben ihre. Aber dann auch noch gegen einen Kumpel zu klagen, weil man sich bei der Zuschnellfahrerei auf die Klappe gelegt hat, finde ich unschön. Gut, dass der Kläger vor Gericht nicht Recht bekommen hat. Wer Rennen fahren will, soll auf die Rennstrecke gehen. Und auch da gilt ein Haftungsverzicht.


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