
Ja, das siehst du schon ganz richtig. Aber eben wegen der lautstärke und des besseren sounds (natürlich immer geschmackssache – dem einen ists zu laut, dem anderen kanns nicht laut genug sein) bauen sich die die db killer ja aus dem anlagen. Es gibt halt viele motorradfahrer die auf laut stehen… so ist es nun mal.. deshalb herausnehmbare db-killer, denn ohne diesen einsatz hätten die anlagen ja niemals die e-nummer.

man sollte auch kühlwasser hin und wieder mal wechseln. allerdings nicht unbedingt 1-2 mal jährlich. wenn du das alle paar jahre mal machst ist das ausreichend..

keineswegs sind einzelfahrer auch einzelgänger! fernsehn schaust du ja auch oft alleine oder? deshalb ist man auch kein einzelgänger... man ist halt unabhängig, muss auf niemanden rücksicht nehmen etc. - es ist ein stück freiheit!!

zu meinst bestimmt den bericht aus der motorrad - habe ich auch gelesen und denselben gedanken gehabt. aber dann wäre bmw ja schön blöd, das wird man nicht so einfach machen können. sie hat ja "nur" 71 ps, und die 800er glaube knapp 90. aber sonst sind es tatsächlich identische motoren!
Rollerpete am 18. März 2008 12:28 Ja, meine den Bericht. Wäre schon cool, wen das möglich wäre ! Vielleicht bei mir auch eine Überlegung wert, mir eine zuzulegen ..

klar kann man. ist aber feinmechanik, man braucht wissen und sehr spezielles werkzeug.

das hat viel mit gefühl und erfahrung zu tun. nach irgendwelchen formeln berechnen kann man das vielleicht in der theorie - aber in der praxis fkt. das leider nicht.

also aus meiner erfahrung kann ich sagen das es in den dolomiten ziviler zu geht mit den kntrollen. in den alpen hingegen wurde ich schon zich male kontrolliert.

jap. bei meinem bekannten - fährt ne r1200gs - hat nen bremskraftverstärker!!

entweder einzelne aufkleber auf zerkratzte stellen aufbringen, oder die ganze schwinge mit ner folie bekleben oder so. karbon, schwarz, gibts ins vielen farben und formen..

habe ich auch schon nen bericht drüber im tv gesehen. haben polizisten gemacht - es wurde gegen geklagt und der kläger hat recht bekommen. eben weil es nicht in verhältnismäßigkeit zum straftatbestand steht.