Die Antwort von Frank ist falsch. Die Kosten eines Rückrufs muss der Hersteller lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist bezahlen! Nach dieser Frist von 2 Jahren ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet. Er ist ja nichteinmal dazu verpflichtet, überhaupt einen Rückruf durchzuführen. Es genügt, vor einer Gefahr zu warnen. Aktuelles Beispiel ist nunmal BMW Motorrad, die rufen die Handprotektoren ja nicht zurück, und warnen nur vor der Verletzungsgefahr.
Wie gesagt, bezahlen muss ein Hersteller gar nichts (nach zwei Jahren). Nochwas: Er könnte auch die Behörden darum bitten, die Halter darüber zu informieren, dass die Autos/Motorräder zur Gefahrenabwehr stillgelegt werden. Auch das ist zulässig.
Wer glaubt, der Herstller müsse alles zahlen, und die würden das auch in Zukunft so machen, irrt gewaltig!
Hallo V4V4V4!
"Frank" hat bereits am 14.07.08 die Frage umfassend beantwortet.
Dein privater Kreuzzug gegen BMW mag ja begründet sein (den Grund hast du aber IMHO noch nicht genannt), aber lass uns hier doch einfach raus aus deiner privaten Schlammschlacht. Es nervt.
Freundliche Grüße
antbel
Die Kosten eines Rückrufs muss der Hersteller lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist bezahlen. Nach dieser Frist von 2 Jahren ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet.
Um Kosten zu sparen, sind Hersteller dazu übergegangen, die Möglichkeiten des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) zu nutzen. Das heißt ganz konkret, dass nichts mehr repariert wird. Es wird lediglich vor der Gefahr gewarnt.
Der Motorrad-Bauer BMW hat das in der Vergangenheit beim Integral-ABS (FTE automotive) so gehandhabt (es gab nur 4 Seiten Ergänzung zur Bedienungsanleitung mit Warnhinweisen) und genauso war es kürzlich bei der Gefährdung wegen Vorderradblockaden (da gab es ebenfalls nur eine Ergänzung zur Bedienungsanleitung, in dem Fall eine Seite, und Aufkleber.
Endurist am 22. Juli 2008 09:59 Jetzt wird sogar in deinen Antworten gegen BMW gespamt. Daür benutzt du sogar eigenartige Seiten wie http://de.indymedia.org/index.shtml . Höre endlich auf damit, danke!
Schließe mich Demosthenes an.
Oft wird vergessen, daß man auch Textilkleidung mit Membranen imprägnieren sollte. Alles kann die Membran auch nicht...
Nimm dir eine Regenjacke mit! Das hat grundsätzlich den Vorteil, daß die Jacke nicht so schwer wird - und ganz nebenbei wirst du innen nicht naß.
Würde sagen, es kommt drauf an. Die Styroporschicht hat ca. 2 cm, wenn nur 2 mm eingedrückt werden, sehe ich kein Problem. Helmhersteller haben oft nur 1 Außenschale für verschiedene Größen. D.h. ein kleiner Helm hat mehr Styropor/Polsterung, ist so gesehen sicherer. Wenn du eine eher kleine Größe hast, wäre auch zu überlegen, das Styropor abzuschleifen. Dann hast immer noch genug "Fleisch" für die Sicherheit. Damit verdichtet man das Styropor nicht. Aber möglicherweise weiss der Helmhändler eh was er tut.
Habe besonders bei Stiefeln die erfahrung gemacht das diese, egal welche Membran, im laufe der Jahre undicht werden.
Auch Goretex altert und kann dann undicht werden, besonders an Stellen, die häufig geknickt wurden.
weitere Infos zum Thema http://www.motorradfrage.net/frage/gibt-es-eine-vorgeschriebene-mindestbreite-von-kennzeichen
Hallo Zubizaretta Da muss ich gspepi leider widersprechen. Das Kennzeichen holt man sich beim Schildermacher und bekommt es nicht von der Behörde. Es ist vom jeweiligen Zulassungsbezirk abhängig, welche Größe erlaubt ist. München z.B. hat nur einen Buchstaben in der oberen Zeile, da darf das Schild kleiner sein als z.B. in Garmisch, wo drei Buchstaben in der oberen Reihe sind. Dann ist auch noch entscheidend, ob in deinem Zulassungsbezirk Schmalbuchstaben erlaubt sind, oder ob du ein Saisonkennzeichen hast. In der Regel sind heute zwischen 20 cm und 26 cm Breite Schilder zulässig, je nach o.g. Gegebenheiten. Erkundige Dich auch, ob es bei bestimmten Buchstaben oder Buchstabenfolgen die Möglichkeit gibt, auf Buchstaben oder Zahlen zu verzichten. Also etwa statt zwei Buchstaben und drei Zahlen nur ein Buchstabe und eine oder zwei Zahlen, dadurch kann das Schild auch schmäler werden. Und: Auf der Zulassungsstelle IMMER freundlich bleiben!!! Mach's gut!
In Deutschland gibts wirklich verschiedene Größen? Da staun ich. Wir in Österreich haben eine Größe 17cm hoch 20,5 cm breit und aus. Was anderes kommt nicht in Frage.
Die Frage erübrigt sich von selber. Du bekommst ein Kennzeichen von der Behörde, und genau das musst du montieren. Da gibt es kein groß oder klein. Oder denkst du über ein selbstgebasteltes nach? Das ist verboten. LG