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Antworten auf Fragen von ThomasF

Wer kennt sich mit Anhängern hinter Motorrädern aus?Speziell Zulassungsbedingungen und Abmessungen.

beantwortet von Haya1300 am 9. März 2008 13:32
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Hay Thomas Anhänger die mit dem Motorrad gezogen werden sind zulassungsfrei gemäß §18(2) Abs.6h StVZO. Er darf nicht breiter sein als1000mm.Das zulassungsfrei heist er braucht nicht im wiederholungsfall zum TÜV, bekommt das gleiche Kennzeichen wie das ziehende Fahrzeug und ist solange es am Zugfahrzeug hängt mit diesem versichert. Der Knackpunkt kommt: Ist der Anhänger abgehängt und würde ein Schaden entstehen bist du privat haftbar. Also empfehle ich meinen Kunden eine Versicherung abzuschließen. Gruß Jürgen



Wer kennt sich mit Anhängern hinter Motorrädern aus?Speziell Zulassungsbedingungen und Abmessungen.

beantwortet von demosthenes am 15. November 2007 18:14
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Da die Jungs hier solche Hänger verkaufen, dürften sie auch über alle dafür geltenden Regeln am besten informiert sein und Dir sicher gern Auskunft geben:

http://www.freewheel.de/

Kommentar von ThomasF am 16. November 2007 22:45

Hallo Demosthenes!Danke für den Tipp,habe bei Freewheel nachgefragt,und alle Infos bekommen die ich brauche.Jetzt is alles klar.Vielen Dank,Gruß Thomas.



Wer kennt sich mit Anhängern hinter Motorrädern aus?Speziell Zulassungsbedingungen und Abmessungen.

beantwortet von Endurist am 15. November 2007 02:14
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Hi ThomasF,

ich habe schon mal für eine eine Yamaha XT 250 nach den Grössen für einen Hänger angefragt. Lapidare Antwort der örtlichen Polizei war: der Anhänger darf max. bei einer Achse 1m breit sein und das Gesamtgespann darf zusammen max. 18m lang sein. Daraufhin habe ich einen Surfanhänger gebaut, s.a. in den Offroadforen:

http://www.offroadforen.de/vb/showthread.php?t=50326&highlight=XT+250

Das ganze war natürlich höchst illegal da in den Papieren des Motorrads kein Anhängerbetrieb vorgesehen war. Also vorab einfach in den Kfz-Brief schauen ob das überhaupt möglich ist. :-)

Fröhliche Grüsse aus Bochum, der

T.J.



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