Die Maschine bekommt durch die Höherlegung einen kürzeren Radstand.Das heisst, das Motorrad hat nicht nur einen höheren Neigungswinkel, sondern reagiert um einiges agiler.
In Italien musst Du in solchem Fall sogar mit der Beschlagnahme Deines Bikes rechnen.
Und zum Thema Braincaps:
Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE- Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Bis auf weiteres dürfen auch Schutzhelme verwendet werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Dabei muß es sich aber jedenfalls um Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung handeln. Es gilt die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBl. I S. 550) geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481).
Es ist auslegungssache was nun ein "geeigneter Helm" ist. Kommt auf die Polizei an. Aber ich habe noch nicht im bekanntenkreis erlebt das jemand wegen z.b. einem Braincap eine Strafe bekommen hat.
Leider!!!!!!!!!1
ich wunder mich auch manchmal warum die lampe so früh leuchtet!? aber vielleicht liegts auch einfach an meinem fahrstil.. ;-)
Benzin hat, wie jede Flüssigkeit, die Eigenschaft, sich beim Erwärmen auszudehnen. Wer im Hochsommer unterwegs ist, bekommt zwangsläufig weniger Sprit in den Tank als im Winter.
Bei mir nicht ganz. Es sollen 21 L reinpassen und nachdem ich einmal fast die Reserve leer fahren musste, passten trotzdem nur 19,4 L rein.