In die Kurve reinbremsen geht wunderbar, spätestens am Scheitelpunkt soll die Bremse offen sein. Ich bremse hinten nie. Darfst halt den Reibungsbeiwert nicht überfordern. (google nach "Kammscher Kreis").
Wenn der Motor viel Leistung liefern soll, geht das am ehesten über hohe Drehzahlen. Eine begrenzende Größe ist die maximale Kolbengeschwindigkeit; wenn der Motor hohe Drehzahlen erreichen soll, muss der Weg, den der Kolben zurücklegt (also der Hub), möglichst kurz sein.
Soweit ich weiss liegt es wirklich daran das die Maschine nicht aus gehen soll bei einem Sturz.
Wie der Name "Fussgängerzone" schon sagt ist in diesem Bereic das Befahren mit Kraftfahrzeugen (und Fahrrädern) untersagt. Während bei abgestellten Fahrrädern niemand etwas sagt, sieht das bei Motorrädern natürlich schon deshalb anders aus, weil zum Parken die Fussgängerzone befahren werden muss. Allerdings wird bei Motorrädern eher mal "ein Auge zugedrückt" als bei Pkw.
ich bin jetzt kein profi für die frage, aber könnte es sein, dass sich damit 1. die gefahr minimiert, sich mit den händen am boden abzustützen und 2. die kontrolle über das fahrzeug bis zum schluss behalten wird, damit es dem stürzenden nicht ins kreuz fliegt. könnte es sein?? gruss der kurvenflitzer
Gegoogelte Ergebnisse: Gemäß BayObLG vom 24.04.1985, VRS 69/146, kann ein Verstoß gegen § 3 StVO vorliegen, wenn die Geschwindigkeit der durch die besondere Fahrweise (wheelie )eingeschränkten Reaktionsfähigkeit nicht angepasst war. Obwohl, interessant sind auch die sonsigen Pflichten des Fahrzeugführers: Er ( Der Fahrzeugführer) muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Das wäre ja dann auch nicht gegeben.
ODER: Der Satz 1 des § 41 der StVZO sagt :" Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben.
Das Zweirad hat beim Wheelie zwar die zwei Bremsanlagen, davon ist jedoch nur eine wirksam. Hier ist das Verhalten des Fahrers so, dass die Bestimmungen der StVZO nicht erfüllt sind, somit kommt ein Verstoß gem. § 23 StVO in Betracht.
ODER: ein spezl hat für so eine aktion letztens 50€ gelöhnt und 1 oder 2 punkte kassiert. begründung war, wenn ich mich recht erinnere "gefährlicher eingriff in den strassenverkehr".
Also: Wheelie ist wohl verboten
(Aus dem Netz)
Nein kann es nicht!!! Das gibt eine Ermahnung oder eine geringe Geldstrafe, kommt immer auf den Polizisten an!
Der Reifenverschleiss hängt sicher mit dem Drehmoment zusammen, aber natürlich auch mit dem Format und der Gummimischung der Reifen und dem Gewicht der Maschine, vom persönlichen Fahrstil ganz zu schweigen.
Die Zylinderzahl dürfte hier wohl den geringsten Einfluss haben.
Normalerweise sollte man vor Ort noch Karten bekommen, allerdings kann man davon ausgehen, dass die Katren vor Ort auch teurer sein werden!
Diesel, Kerosin und Petroleum (ist chemisch das gleiche) eignet sich super zum Reinigen von Ketten, Ritzeln, Motorteilen, verschmutzten Felgen. Diesel ist recht "Mild" also greift eigentlich nic an, auch nicht die O-Ringe und auf den Liter bezogen unschlagbar billig. Obwohl ich keinen Diesel fahre habe ich immer einen Kannister in der Garage