unter umständen kann dich die versicherung nach der schadensregulierung in regress nehmen. melden würde ich es auch sicherheitshalber. ansonsten gilt für mich immer, was ich kaputt machen muss ich auch bezahlen, in dem falle der probefahrer.
Ich würde mal die Versicherung anmailen und mir den Versicherungsschutz bei einer Probefahrt bestätigen lassen.