Ich versuche zumindest immer zu blinken. Aber so manchmal vergesse ich es doch.
War auf ner langen Tour durch drei Bundesländer und zwar bayerische Rhön, hessische Rhön und thüringische Rhön. Jabba, das war klasse.
Also ich hatte schon mal nen Wildschaden, das war ne schöne Sauerei. Also Benachrichtigung an Förster und auch an die Polizei. Polizei ist zumindest wichtig, wenn Du ne Teilkasko mit Wildschadenschutz hast. Das möchte die Versicherung gerne. Und dann - wie BikerBarde schon sagt - viele Fotos machen und die Geschichte gut dokumentieren.
Solange der Reifen "gut aussieht", ist das dem TÜV wohl egal. Aber in deinem eigenen Interesse solltest Du keinen Reifen fahren, der älter als 5 Jahre ist.
Schau mal hier: http://www.z1z1.de/technik/pflege/lederzentrum/pflegesetlz.html
Ich würde meine Einsitzer-Höckersitzbank nie gegen nen Zweisitzer tauschen. Fahre eh nur sehr ungern mit jemandem hinten drauf und so komme ich erst gar nicht in Versuchung. Und mir gefällt die Optik auch besser.
Ich mag keine "Kuchenbleche"! Ist blos blöd, wenns keine kurzen Buchstaben-Zahlenkombinationen mehr gibt.
Ich habe auch so ein Nachrüstteil von Sunax.
http://www.sunax.de/
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Die Werbung ist vielleicht etwas übertrieben, aber das hilft wirklich. Auf jeden Fall deutlich besser als ohne.
Apropos rotes Kennzeichen im Ausland: Zu Überführungsfahrten können die roten Kennzeichen nach § 28 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verwendet werden. Diese werden jedoch im Ausland nur eingeschränkt anerkannt. Derzeit akzeptieren grundsätzlich Italien, Österreich, Schweiz und die Niederlande deutsche rote Kennzeichen. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht jedoch nicht, da lediglich offizielle Briefwechsel vorliegen.
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Dabei ist weiterhin zu beachten, dass deutsche rote Kennzeichen lediglich zu Überführungsfahrten in das Ausland anerkannt werden, nicht jedoch umgekehrt für Fahrten aus dem Ausland nach Deutschland. In diesen Fällen muss ein ausländisches rotes oder Ausfuhr - Kennzeichen beantragt werden.
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Darüber hinaus können professionellen Autohändlern eigene rote (Dauer-) Händler-Nummernschilder ("06er-Kennzeichen") zu Überführungszwecken zur Verfügung stehen. Diese gelten jedoch in der Regel nur innerhalb der Grenzen des jeweiligen Kauf- bzw. Ausstellungslandes. Bei Überführungen aus dem Ausland nach Deutschland kann dann jedoch kombiniert werden und nach Grenzübergang z.B. ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.