Grundsätzlich darf mal als Ersthelfer alles, was den Verletzten am Leben hält. Wenn ich jemanden nicht per Herz-Lungen-Wiederbelebung zum Atmen und Pulsen bringen kann, weil er einen Helm trägt und möglicherweise Wirbelsäulenverletzungen hat, dann wird er vielleicht ohne Lähnung sterben, zumindest aber - wegen Sauerstoffmangel - bleibende Hirnschäden davontragen.
Also - Ersthelfer, Berufsretter sowieso, dürfen einem ohnmächtigen, nicht atmenden Verletzten den Helm abnehmen. Deswegen wird es auch im Ersthelferkurs gelehrt.
ich stimme für Kettenöl da ich dies auch verwende.
abgestimmt für: Ölich habe auch gehört das es nur der notarzt darf. da sonst schlimme folgen wie lähmungen drohen können.
Soweit ich weiß, darf man einem Motorradfahrer den Helm abnehmen wenn er bewusstlos ist. Wenn er dich später aufgrund einer Lähmung o.ä. anzeigen sollte, ist man rechtlich abgesichert. Trotzdem würde ich es mir gut überlegen, und der Feuerwehrmann hat sich das sicher auch gedacht.
Kommt halt drauf an, ob der Verletzte bewusstlos / ansprechbar ist und wo er verletzt ist !
cruisergruß, Eazyrider
also ich verwende davon immer sehr wenig - sehr dosiert. und sonst auch nur mal nen bischen wd40!
natürlich darf er das nicht! er ist ja kein arzt! das darf nur der eintreffende notarzt. denn der mann könnte ja verletzungen an der wirbelsäule haben..
nur mal zur Info: ein "normaler" Arzt, der kein Notarzt ist, hat eine geringere Notfallkompetenz als ein Rettungssani oder Rettungsassi, da Notfallmedizin NICHT Bestandteil des "normalen" Medizinstudiums ist.
Jepp. In PS 5/2007 war einer drin. Auf Triumph Speed Triple.
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