Ich habe bisher nur knapp 4000 km geschafft. Bin eigentlich immer nur im Alpenraum unterwegs und da sind Tagesetappen von mehr als 400 km fast nicht zu schaffen.
Wettermäßig nicht gerade ein Vorzeigejahr und auch privat weniger Zeit als sonst fürs Hobby Nr. 1 gehabt - 2008 wirds hoffentlich besser.
Ich hoffe der Hinweis auf diese österreichische Firma hilft dir:
Sonderanfertigung von Schneeketten für Fahrzeuge aller Art auch Motorräder, Gespanne, Oldtimer, Behindertenfahrzeuge, Mopedautos ...
Hubert Staudacher Schneeketten-Erzeugung
Judenburger Str 30b Hetzendorf 8753 Fohnsdorf (ST)
Tel. und Fax: 03573 / 26 26 (Europa: +43 3573 / 26 26)
Auf Bestellung können sämtliche einspurige Ketten gefertigt werden
Das Kettenmaterial ist von PEWAG, einsatzgehärtet, 3mm stark (PEWAG ist seit 1803 Kettenhersteller zu Graz, siehe http://www.pewag.com)
Du bekommst sicher auch z.B. vom BMW-Veredler Wunderlich eine Schneekette, aber preislich dürfte der Unterschied gewaltig sein.
Ich fahre zwar gerne so schnell oder langsam wie ich will, aber mal ehrlich - wer fährt schon längere Zeit so richtig schnell auf der Autobahn ??? Doch bestimmt niemand. Auf längeren Autobahnetappen bin ich mir sogar ziemlich sicher das ich unter dem 130-er Schnitt liege. Von daher ist es mir eigentlich egal ob es ein Limit gibt oder nicht.
Ich genieße im Winter meinen geliebten Alpenraum auf Skiern - macht mir genauso viel Spaß wie auf 2 Rädern. Auch wenn mich viele jetzt wahrscheinlich verfluchen: Ich hoffe auf einen schneereichen und nicht zu kurzen Winter.
Es gibt da so eine EU-Richtlinie. Danach dürfen Motorräder seit Okt. 1995 nur noch einen Wert von 80db(A) aufweisen.
Ich befestige meine Packrolle auch auf dem Sozius mit einer Gepäckspinne. Die gibts für wenig Geld im Zubehörhandel. Durch die Befestigung mit den insgesamt 4 Spanngurten über Kreuz kann nichts verrutschen und man braucht auch keine Unterlage.
Das ist die aktuelle Rechtslage:
Art. 25 - Sicherstellung
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, 2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder 3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um a) sich zu töten oder zu verletzen, b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen, c) fremde Sachen zu beschädigen oder d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Allerdings gibt es auch einen Gesetzeskommentar hierzu, wonach bei einmaliger Überschreitung eine Sicherstellung rechtswidrig sei.
Halte dich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung oder überschreite sie zumindest nicht gewaltig, dann dürfte da nicht viel passieren denke ich.
Äußert sich der Kommentar auch zur Höhe der einmaligen Überschreitung? Klar, wer als Erstvergehen mit 13 km/h Überschuss außerorts erwischt wird, dem wird niemand das Motorrad wegnehmen. Aber wenn das Erstvergehen schon tauglich ist, als Straftat beurteilt zu werden - wie sieht's dann aus; sagt der Kommentar was dazu?
Ne, so wie ich geschrieben habe steht es drin - einmalig. Deshalb auch mein letzter Satz in der Antwort !
Hier ist ne gute Anleitung von Louis: http://www.louis.de/_406d3e49562296d27724a2370d2be3e9d2/tipps/download/15-sitzba...
Viele schöne und unfallfreie Stunden und Kilometer mit dem Motorrad. Und natürlich eine wettermäßig bessere Saison als 2007.