Was tun wenn ich vergessen habe die Entdrosselung meines Motorrads der Zulassungsstelle und der Versicherung zu melden?

Hallo liebe Community,Ich habe mein Motorrad 2012 mit 25 kw zugelassen, da ich damals noch gedrosselt fahren musste.

2013 kam dann das neue Gesetz und ich habe eine neue Drossel (35kw) einbauen lassen.

2014 dann war meine Probezeit vorbei und ich habe die Drossel entfernen lassen und bin ab da offen gefahren.

Die änderung auf 35kw und die Entfernung der Drossel wurden jeweils von einer Werkstatt erledigt und vom TÜV so abgenommen. Habe dazu auch die Gutachten.Leider war mir damals nicht klar dass die Sache damit für mich noch nicht erledigt ist, und so habe ich die Änderungen nicht bei der Zulassungstelle eintragen lassen und auch nicht meiner Versicherung gemeldet. Nun, da ich das Motorrad verkaufen will ist mir aufgefallen dass im Fahrzeugschein immernoch die 25kw stehen.

Habe dann in den Versicherungsunterlagen nachgeschaut und festgestellt das dort ebenfalls noch die 25kw stehen..

Mir ist klar dass ich einen großen Fehler gemacht habe und vermutlich sogar Straftaten begangen habe, aber wie sollte ich nun vorgehen?Ich möchte das so schnell wie möglich in Ordnung bringen.

Ich dachte mir ich gehe als nächstes zur Zulassungstelle und lasse eintragen dass die Maschine offen ist. Das TÜV-Gutachten von 2014 habe ich ja noch..

Aber was sollte ich meiner Versicherung sagen? Vermutlich sollte ich nicht verschweigen dass die Entfernung der Drossel bereits 2014 stattgefunden hat und nicht erst jetzt, auch wenn ich damit vermutlich größere Probleme und Nachzahlungen zu befürchten habe..Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen mit sowas..Bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar =) Vielen Dank schon mal!

Motorrad, Recht, drossel, Versicherung, Zulassung
Typenschein abgelaufen wegen der neuen Euronorm. Brauche ich jetzt ein Euro 5 gerechtes Motorrad?

Folgende Situation: Habe Herbst 2020 ein Motorrad gekauft, welches noch Euro 4 gerecht in die Datenbank zur Anmeldung eingetragen war. So schlau wie ich aber bin, habe ich nicht daran gedacht, dass die Euronorm ab dem Jahr darauf nicht mehr zählt, und somit auch der Typenschein

Die Böse Überraschung war, als ich vor ein paar Tagen versucht habe, das Teil erstzuzulassen und die Zuständigrn mir dort gesagt haben: sie können es nicht anmelden und ich solle den Händler kontaktieren.

Dieser gab mir darüber bescheid, dass ich - da ich ja nun das Bike schon gekauft habe - selbst zur Landesregierung soll und dort erklären soll, dass ich eben die Anmeldung vergessen habe und ich eine Einzelgenehmigung und sie mich in die Datenbank wieder eintragen.

Meine Frage lautet nun: Muss ich das Motorrad jetzt auf Euro 5 umrüsten oder ist es schon möglich, von der Landesregierung eine solche Einzelabnahme zu erhalten, bei der ich das Bike auf seinem EU-Standard lasse?

(Es ist noch alles original und deswegen wahrscheinlich in seiner Norm)

+ Ich schreibe hier nur, um mich zu versichern, ob so etwas gemacht wird bzw. ob es für solche Fälle einen Paragraphen im Gesetz gibt. Weil als ich heute bei der Landesregierung angerufen habe, um mir einen Termin zu vereinbaren, erzählten man mir, dass sich das Thema schwer über eine Ferndiagnose behandeln lässt, was ja eigentlich keinen Sinn macht. Entweder man weiß es oder nicht...

Mein Händler, auf der anderen Seite, denkt schon dass ich einfach durch eine Überprüfung der Daten aus dem alten Schein eine Abnahme bekomme.

Motorrad, Zulassung
Welche Möglichkeiten zur Leistungssteigerung gibt es?

Also einmal vorab: Ich bin ein Rookie hier im Forum und, das muss ich gleich vorwegnehmen, werde dieses wohl auch recht einseitig bereichern - oder belasten - wie man es nimmt eben. Aber ich denke dafür ist es ja auch teils da, oder, um es mir gutzureden: man braucht ja auch so ahnungslose Vögel wie mich hier im Business damit der Laden läuft ;-)

Nun einmal ein wenig konkreter: das Motorrad um das sich meine Gedanken drehen ist eine Yamaha SR400 (BJ 14/15). Dieses meiner Meinung nach wunderschöne Retro-Remake gehört aktuell noch meinem Onkel, er würde es mir aber zur VErfügung stellen, was natürlich ein Traum wäre. Die 23 PS die der Optik gegenüberstehen sind jedoch trotzdem irgendwie ein bisschen mager, zumal die SR ja nicht gerade in der Ultraleichtgewichtklasse kämpft - eine Gemeinsamkeit, die ich mit ihr teile! Nein, Spaß beiseite, mit 80kg bin ich wohl wirklich noch erträglich, jedoch fange ich mit meinen 1,90m auf so einem Bike mit einer solch aufrechten sitzhaltung ja doch recht viel Wind. Naja viel Grede, wenig Sinn: Ich wäre daran durchaus interessiert dieses schöne Töff ein wenig zu dopen. Dabei ist mir allerdings vor allem die Legalität wichtig - Abgas, Lautstärke, Straßenzulasuung etc sollten stimmen. Daher meine Frage: welche Anpassungen am Originalen Mopet kann ich vornehmen (Einstellungen, Zubehör etc.), um die Leistung meines Knadderadengs zu steigern und worauf muss ich beim Kauf dann achten (Legalität, E-Zeichen, ECE-Zulassung (hab ich irgendwo gelesen, keine Ahnung was das ist) und sowas halt)? ibt es irgendwelche Umbauten die sich in ihrer Preis-Leistung besonders lohnen?

Ich freue mich jetzt schon auf die NAchrichten dieser bisher äußerst sympathisch wirkenden Biker-Community und hoffe dass ihr mir weiterhlfen könnt! Ach ja, und habt bitte NAchsicht mit mir und meinen evtl. dämlichen und offensichtlichen (weiteren) Fragen, ich gib mir ja Mühe. Das hab ich übrigens auch schon vor meiner Anmeldung hier im Forum, allerdings werde ich aus geschätzten 1.487.295 Testberichten etc in 46 verschiedenen Sprachen einfach nicht schlau zumal diese dann doch immer zu einer erstaunlichen Vielzahl an unterschiedlichen Ergebnissen und Fazits gelangen. Auch ergab meine Eigenrecherche nach Aftermarket Teilen wenig Ergebnisse im Netz zumal die SR400 ja doch eine Maschine ist, die man hierzulande nur selten düsen sieht :-)

Also nochmal kurz und bündig:

danke für eure Hilfe, die Antworten und Ratschläge, ich bin sehr dankbar dafür!

Liebe Grüße,

eure Kiste :-D

Bild zu Frage
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Kann ich ein "neues" Motorrad Bj. 2006 ohne Erstzulassung überhaupt noch Zulassen?

Bei dem Mopped handelt es sich um eine "neue" Honda Varadero 1000 Baujahr 2006 welche ohne Erstzulassung bei einem Händler in Spanien steht. Der spanische Motorradhändler importierte das Fahrzeug im Jahr 2007 von Chile nach Spanien. Nach Auskunft des Händlers hat er das Teil beim Import ordnungsgemäß in Spanien verzollt.

Nun stellen sich mir folgende Fragen bevor ich mich wieder auf den Weg nach Spanien mache. - Ist das Rad überhaupt noch in Deutschland zulassungsfähig auf Grund seines Alters obwohl es "neu" ist (Schadstoffklasse angeblich Euro 3)? Bzw. worauf ist bei den Fahrzeugdaten (Geräuschwerte, Euro 3, etc.) zu achten oder gibt es allgemeingültige Regeln bzgl. des ersten Zulassungszeitpunktes?
- Benötige ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Spanischen Zollamtes vom Händler, oder handelt es sich bei der Einfuhr aus Spanien jetzt um einen EU-Import (reicht eine Steuererklärung)?
- Der spanische Händler hat mir neben den spanischen Fahrzeugpapieren auch noch die COC-Papiere für einen Aufpreis von 250€ angeboten. Was ist zu bevorzugen, bzw. genügen die spanischen Papiere?
- Muss ich das Fahrzeug vor der Zulassung in Deutschland zuerst noch "beim TÜV vorfahren"? Denn der Händler aus Spanien kann mir keinen Prüfbericht der HU liefern (war ja nie zugelassen). Bzw. wird das Fahrzeug noch als "neu" angesehen, obwohl es jetzt schon fast 4 Jahre alt ist (0km)?

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