Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. dem privaten Verkauf einer alten Honda cbr 125 (repsol).
Ich habe das Motorrad 2007, in diesem Jahr auch Erstzulassung, gekauft. Bereits damals war es eine auslaufende Serie - ich hab aber ohne Probleme eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Die Genehmigung war aber bis Ende 2007 befristet. Ebenso hab ich die EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).
Jetzt würde ich es gerne verkaufen. Allerdings gibt es ja seit 2017 die neuen EU-Vorschriften, die mein Motorrad nicht erfüllt. Eine neue Ausnahmegenehmigung bekomme ich wohl deswegen auch nicht.
Kann der neue Eigentümer das Motorrad dann überhaupt noch zulassen? Oder ist es jetzt für mich sozusagen wertlos, da ein Verkauf ja dann nicht mehr funktioniert? Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich diese Ausnahmegenehmigung nur zur Erstzulassung brauche, oder für jede weitere.
Ich wäre euch für jeden Tipp wahnsinnig dankbar!!