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Zahlt die Versicherung bei Schaden durch Wheely?

gefragt von Conti am 26.07.2007 um 8:42 Uhr

Ist der Wheely an sich schon grob fahrlässig? Kann die Versicherung die Zahlung verweigern?


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BOXERchamp
beantwortet von BOXERchamp am 26. Juli 2007 09:16
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Hi Conti .

Es ist ganz klar geregelt, dass Wheelies, Stoppies und dergleichen nicht mehr zum geordneten, normalen Gebrauch eines Motorrads gehören, und somit als grob fahrlässig einzustufen sind.

Also ist es klar, dass Versicherungen die Leistung verweigern können / bzw. dies in so einem Falle auch immer tun.

Gruß, BOXERchamp


alexcbf
beantwortet von alexcbf am 26. Juli 2007 13:30
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Das stimmt, wenn die Versicherung dir nachweisen kann das der Schaden bei einem Wheely bzw. Wheelyversuch entstanden ist, kann sie die Zahlung verweigern.


brooks
beantwortet von brooks am 26. Juli 2007 13:39
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Definitiv NEIN, ist nem Kumpel von mir passiert, und er wollte es dann über die Versicherung abwickeln (Vollkasko), aber da haben die nicht mitgemacht. Also nur probieren wenn man den Schaden auch selber begleichen kann.


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