Ist der Wheely an sich schon grob fahrlässig? Kann die Versicherung die Zahlung verweigern?

Hi Conti .
Es ist ganz klar geregelt, dass Wheelies, Stoppies und dergleichen nicht mehr zum geordneten, normalen Gebrauch eines Motorrads gehören, und somit als grob fahrlässig einzustufen sind.
Also ist es klar, dass Versicherungen die Leistung verweigern können / bzw. dies in so einem Falle auch immer tun.
Gruß, BOXERchamp

Das stimmt, wenn die Versicherung dir nachweisen kann das der Schaden bei einem Wheely bzw. Wheelyversuch entstanden ist, kann sie die Zahlung verweigern.

Definitiv NEIN, ist nem Kumpel von mir passiert, und er wollte es dann über die Versicherung abwickeln (Vollkasko), aber da haben die nicht mitgemacht. Also nur probieren wenn man den Schaden auch selber begleichen kann.