Yamaha Wr125x Lenkradschloss ?

1 Antwort

Die Yamaha muss mit einer "Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein" ( § 38 a StVZO). Da die Art der Sicherungseinrichtung in der StvZO nicht näher definiert ist, habe ich in einer ähnliche Frage die Mühe gemacht, und den Gesetzeslindwurm aufgeführt: http://www.motorradfrage.net/frage/kein-lenkradschloss#answer208576

Was du aber garantiert an einem Moped nicht findest, ist ein Lenkradschloss.

. . . . . ich frage mich auch immer, wo beim Moped das Lenkrad sitzt.

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